Hypo-U-Ausschuss: Neue Geschäftsordnung beschlossen

28.01.2010

Die SPÖ protestierte gegen "mangelndes Demokratieverständnis" und zog aus der Sitzung aus.

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Die Änderung der Geschäftsordnung bringt die Möglichkeit, geladene Zeugen notfalls polizeilich vorführen zu lassen. Ebenso können Beugestrafen verhängt werden, wenn Zeugen unbegründet die Aussage verweigern. Öffentlich Bedienstete werden künftig zur Aussage verpflichtet, die Amtsverschwiegenheit gilt im U-Ausschuss nicht.

Die Änderungen sollen am 4. Februar dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Hypo-Ausschuss werden sie aber erst in einigen Wochen Gültigkeit erlangen, da der Fristenlauf eingehalten werden muss. In späterer Zukunft soll auch über die Stärkung der Minderheitenrechte in Untersuchungsausschüssen und die Möglichkeit ihrer Einsetzung durch eine qualifizierte Minderheit diskutiert werden.

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