11 Millionen

Immofinanz klagt Ex-Vorstände

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Die Immofinanz verlangt Schadenersatz von Petrikovits & Co.

Den ehemaligen Vorständen und den Aufsichtsratsvorsitzenden der Constantia Privatbank bzw. der Immofinanz, Karl Petrikovics, Norbert Gertner und Helmut Schwager wird vorgeworfen, sich über Optionen auf Kosten von Tochtergesellschaften der Privatbank bereichert zu haben und eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 11,4 Mio. Euro gefordert, sagt Immofinanz-Chef Eduard Zehetner.

Streit um millionenschwere Bonuszahlungen
Hintergrund der am Freitag vergangener Woche beim Handelsgericht eingebrachten Klage ist eine Bonuszahlung in Höhe von 20 Millionen Euro in Form von Aktien-Kaufoptionen, bei denen der Verdacht bestehe, dass "sich die drei Beklagten diese Zahlung letztlich selbst gewährt haben", wie Zehetner der APA sagte. Die Optionen seien rückdatiert worden und "zum Zeitpunkt, zu dem sie geschrieben worden seien, bereits im Geld gewesen. Der Sachverhalt ist evident und findet sich bereits in der Sachverhaltsdarstellung der Nationalbank vom September 2008."

Um keine Aufmerksamkeit zu erregen sei die Transaktion über einen Strohmann abgewickelt worden. Wenige Monate danach seien anonym 8,6 Millionen Euro rückerstattet worden.

Die Immofinanz klagt die drei Manager nun auf die Differenz zum ursprünglichen Bonus. Als "Stillhalterin" bei der Option soll damals eine Gesellschaft aus dem Dunstkreis der Constantia Privatbank geschädigt worden sein. Diese ist im Zug des Rechtsvergleichs mit der Constantia Packaging BV an die Immofinanz gegangen und hat letzterer ihre Forderungen gegen die Manager abgetreten.

Weitere Klagen wahrscheinlich
"Das ist nicht das Ende, das ist das erste, leicht zu greifende Stück der Fahnenstange", sagte Zehetner, der weitere zivilrechtliche Schritte nicht ausschließen will. Die Strafverfahren, die u.a. gegen Petrikovics laufen, betreffen den strafrechtlichen Aspekt dieses Sachverhalts, die Immofinanz klagt hier ihren zivilrechtlichen Schaden ein. Petrikovics war für die APA zunächst nicht erreichbar.

Es gehe darum, einen "Pflock einzuschlagen" und darum, "unsere Forderungen, rechtskräftig feststellen zu lassen". Ohne hiebfeste Gegenforderungen müsste den Beklagten im Rahmen anderer Klagen womöglich Geld ausgezahlt werden - was angesichts des von ihnen angerichteten Schadens "absurd wäre".

Dass die Klage erst jetzt eingereicht wird, begründete Zehetner damit, dass die Ansprüche erst nach der Einigung mit der Constantia Packaging BV und der Übernahme der geschädigten Gesellschaft im Herbst vergangenen Jahres erhoben hätten werden können.

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