Buwog-Affäre

Justiz öffnet alle Grasser-Konten

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In Österreich müssen zehn Banken die Geldflüsse offenlegen.

Die Justiz hat zehn österreichische Banken per Anordnung dazu verpflichtet, alle Geldflüsse der letzten zehn Jahre an Karl-Heinz Grasser transparent zu machen, berichtet "Format". Zwar hat der ehemalige Finanzminister im September freiwillig Konten offengelegt, doch will die Staatsanwaltschaft nun sicherstellen, dass diese Unterlagen auch wirklich vollständig sind. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hat "nichts dagegen einzuwenden".

Wirklich alle Unterlagen sind offenzulegen
Der Staatsanwalt fordert in der sogenannten "Anordnung der Auskunftserteilung" vom 18. Oktober, die an die Banken geschickt wurde, völlige Aufklärung: "Alle Unterlagen über die Identität des Konteninhabers; alle Unterlagen über die Identität allenfalls weiterer noch zeichnungsberechtigter Personen; Konto- sowie Depotnummern und Zeitraum des Bestehens der Konten und Wertpapierdepots."

Diese Auskünfte seien "erforderlich, weil einzig durch die vollständige inhaltliche Kenntnis aller Bankkonten, über die Karl-Heinz Grasser in Österreich verfügungsberechtigt ist, eine Bestätigung oder Entkräftung des Vorwurfes, er habe für bzw. durch die genannten Tathandlungen Geldzahlungen erhalten, ermöglicht", zitiert "Format" die Anordnung.

Unter den zehn Banken finden sich etwa die Hypo Alpe-Adria, die Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt oder die Privatbank Spängler. Die Auslandskonten Grassers, wie etwa bei Centrum Bank oder der Raiffeisenbank Liechtenstein seien nicht betroffen.

Ermittlungen seit einem Jahr
Die Justiz ermittelt seit einem Jahr in der Buwog-Affäre, in der Grasser als Beschuldigter geführt wird. Auslöser des Strafverfahrens war eine Zehn-Millionen-Provision an Walter Meischberger und Peter Hochegger. Es soll geklärt werden, ob Grasser, der sämtliche Vorwürfe stets zurückgewiesen hat, von Zahlungen an seine Freunde profitiert hat.

In der gerichtlichen Anordnung heißt es dazu: "Der Verdacht von Zahlungsflüssen an Karl-Heinz Grasser ergibt sich aus der zeugenschaftlichen Vernehmung von Willibald Berner, wonach eine Gruppe um Peter Hochegger, Walter Meischberger und Karl-Heinz Grasser bestrebt gewesen sei, von diversen im Regierungsprogramm festgelegten Privatisierungsprojekten finanziell zu partizipieren".

Das Schreiben zielt sowohl auf Grassers Rolle im Buwog-Deal ab, als auch auf die Vergabe des Buwog-Beratungsmandats an Lehman Brothers sowie Interventionen bei der Glücksspielgesetznovelle zugunsten des niederösterreichischen Automatenkonzerns Novomatic.

Gesamte Zeit als Finanzminister wird untersucht
Die Offenlegung der Konten umfasst die vergangenen zehn Jahre und damit die gesamte Amtszeit Grassers als Finanzminister. Dies sei erforderlich "um ein angemessenes Zeitfenster nach der Beendigung der Tätigkeit des Beschuldigten als Finanzminister im Jänner 2007 zu überprüfen, weil es naheliegt, dass allfällige Zahlungen - um die Optik zu wahren - weit nach dem eigentlichen Tatzeitpunkt erfolgt sind."

Grassers Anwalt einsichtig aber verärgert
Manfred Ainedter betonte Donnerstag, dass der Vorwurf, Grasser habe im Zuge der Buwog-Privatisierung Geld erhalten, nicht neu sei. "Der Vorwurf war, ist und wird immer falsch bleiben", so der Rechtsvertreter. Er ärgert sich darüber, dass ihm die Anordnung noch nicht vorliege, "Format" aber schon. "Er (der Beschluss, Anm.) kann nur amtsmissbräuchlich dorthin gelangt sein", mutmaßt Ainedter.
 

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