Rundschreiben
Kampf gegen Geldwäsche wird schärfer
27.05.2010
In Österreich werden Gesetze und Richtlinien derzeit reformiert. Legitime Spenden sind dabei nicht im Visier der Behörden.
Im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorgelder werden laufend schärfere Waffen eingesetzt, auch in Österreich werden die Gesetze und Richtlinien dazu reformiert. Was kleine Spender oder Bankkunden mit Kleinbetragsüberweisungen betrifft, so dürfen die Banken in Österreich ein paar Ausnahmen von den strengen Auflagen zur "lückenlosen Rückverfolgbarkeit" von Geldtransfers machen.
Die Banken haben mit zwei neuen Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht (FMA) neue Orientierungshilfen zur Hand. Im "Rundschreiben zur Übermittlung von Auftraggeberdaten gemäß Verordnung (EG) 1781/2006" sind Anweisungen zur Kundendatenerfassung (vollständiger Auftraggeberdatensatz) enthalten und was die Banken im Verdachtsfall zu tun haben.
Nicht bis in die letzten Details erfassen müssen Banken die Auftraggeberdaten bei Spenden-Überweisungen von kleineren Beträgen an gemeinnützige Einrichtungen, die mit dem offiziellen so genannten Spenden-Gütesiegel versehen sind. Diese Listen von Begünstigten können bei der FMA (http://fma.gv.at) oder in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder abgerufen werden.
Ausnahmen
Von den strengen Erfassungs- und
Daten-Übermittlungspflichten ausgenommen sind die Banken auch bei
Inlandsüberweisungen bis zu 1.000 Euro, wenn hinter dieser Überweisung des
Kunden ein reales Geschäft (Bezahlung einer Ware oder Leistung) steht,
ferner ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Begünstigtem besteht und der
Auftraggeber auch über die Kundennummer identifiziert werden kann.
Beispiele: Haushaltsrechnungen wie etwa für Strom und Gas. Bei einem
Stromunternehmen kann die Kunden-Referenznummer eindeutig mit einem
bestimmten Kunden verbunden werden.