Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Visier der Justiz: Anklage ungewiss.
Nach dem (nicht rechtskräftigen) Urteil gegen Uwe Scheuch drängt sich die Frage auf: Ist Karl-Heinz Gasser der nächste (Ex)-Politiker, der auf die Anklagebank muss? Seit Jahren wird gegen den früheren Finanzminister rund um die Causa Buwog-Privatisierung unter anderem wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt . Mehrmals wurde KHG stundenlang einvernommen. Auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem Stiftungs- und Firmengeflecht in Liechtenstein steht im Raum.
Viele Fronten von Buwog bis Verdacht auf Steuervergehen
Allein: Außer Spesen ist bisher nicht viel gewesen. Es gibt weder eine Anklage, noch wurden die Verfahren eingestellt. Sogar Justiz-Insider formulieren inzwischen die Vermutung, man wolle die Angelegenheiten bis zur allfälligen Verjährung verschleppen. Seitens der Ermittlungsbehörde wird hingen auf die Komplexität der Sachlagen verwiesen, außerdem laufen diverse Rechtshilfeansuchen. All das brauche Zeit.
Spektakuläre Aktionen gibt es durchaus: Ende Mai hatte die Staatsanwaltschaft Wien bei Grasser Hausdurchsuchungen durchführen lassen, 35 Kartons mit Material wurden beschlagnahmt. Worauf immer die Ermittler in den Kisten aber stoßen: Sie dürfen es derzeit nicht verwenden, weil Grasser-Anwalt Manfred Ainedter Rechtsmittel gegen die Razzia eingelegt hat. So lange darüber nicht entschieden ist, ist das Material tabu für die Ermittler.
Grasser, für den die Unschuldsvermutung gilt, hat alle Vorwürfe zurückgewiesen (Stichwort „super-sauber“). Erst vor zwei Wochen forderte er von der Staatsanwaltschaft die Einstellung aller gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahren.