Aufhebung eines Urteils gegen Ex-KHG-Mitarbeiter Ramprecht sorgt für Aufregung.
Der erstinstanzliche Schuldspruch gegen profil und Karl-Heinz Grassers Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht wegen übler Nachrede wurde gestern wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Ramprecht war im Juli 2010 zu einer bedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden. Dass Grasser die Buwog-Privatisierung beeinflusst haben soll, sei nicht erwiesen, so der Richter damals. Die Grün-Abgeordnete Gabriela Moser sieht nun eine Möglichkeit, neues Licht in den Skandal zu bringen: "Grassers Chancen, den Buwog-Deal zu beschönigen und seine maßgebliche Weisung zu verharmlosen, sinken nun gewaltig." Moser will auch eine Schlinge um die KHG-Spezis Peter Hochegger, Ernst Karl Plech und Walter Meischberger legen: "Die Aufhebung bringt nun die Mitwisser unter Wahrheitspflicht in den Zeugenstand. Eine Gelegenheit, generell auszupacken und endlich die Einflussnahmen zu klären."
Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.