BUWOG-Urteil aufgehoben

Grasser: Prozess neu aufgerollt

Teilen

Aufhebung eines Urteils gegen Ex-KHG-Mitarbeiter Ramprecht sorgt für Aufregung.

Der erstinstanzliche Schuldspruch gegen profil und Karl-Heinz Grassers Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht wegen übler Nachrede wurde gestern wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Ramprecht war im Juli 2010 zu einer bedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden. Dass Grasser die Buwog-Privatisierung beeinflusst haben soll, sei nicht erwiesen, so der Richter damals. Die Grün-Abgeordnete Gabriela Moser sieht nun eine Möglichkeit, neues Licht in den Skandal zu bringen: "Grassers Chancen, den Buwog-Deal zu beschönigen und seine maßgebliche Weisung zu verharmlosen, sinken nun gewaltig." Moser will auch eine Schlinge um die KHG-Spezis Peter Hochegger, Ernst Karl Plech und Walter Meischberger legen: "Die Aufhebung bringt nun die Mitwisser unter Wahrheitspflicht in den Zeugenstand. Eine Gelegenheit, generell auszupacken und endlich die Einflussnahmen zu klären."

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.

Neue Grasser-Abhörprotokolle

OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten