Kartellstrafen gegen Lombard-Club-Banken bestätigt

24.09.2009

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kartellstrafen gegen vier österreichische Banken bestätigt, die im sogenannten "Lombard-Club" Absprachen über Zinsen und Gebühren getroffen hatten. Der Antrag von Erste Bank, Raiffeisen Zentralbank (RZB), Bank Austria und Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) auf Aufhebung oder Reduzierung der Bußgelder wurde von dem EU-Gericht am Donnerstag zurückgewiesen (C-125/07 P).

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Der EuGH bestätigte das Urteil des Gerichtshofs erster Instanz von 2006. Dabei hatte der Gerichtshof weitgehend der EU-Kommission Recht gegeben, die 2002 Bußgelder in der Höhe von insgesamt 124,26 Mio. Euro gegen acht österreichische, im "Lombard-Club" zusammengeschlossene Banken verhängt hatte. Nur die Strafe gegen die Österreichische Postsparkasse (P.S.K.) wurde damals von 7,59 auf 3,795 Mio. Euro herabgesetzt, sodass sich die Gesamtsumme auf 120,47 Mio. Euro verringerte.

Damit bleiben die Geldbußen für die Erste Bank bei 37,69 Mio. Euro, für die Raiffeisen Zentralbank bei 30,38 Mio. Euro, für die Bank Austria 30,38 Mio. Euro und für die Österreichische Volksbanken AG 7,59 Mio. Euro. Die EU-Richter folgten in ihrem Urteil nicht der Meinung des EuGH-Generalanwalts, der dem Gericht erster Instanz "Rechtsfehler" vorwarf und eine Herabsetzung der Strafen verlangt hatte.

Banken reagieren mit Unverständnis

Mit Unverständnis und teilweise auch offener Kritik reagieren die betroffenen heimischen Banken auf das heutige Urteil des EU-Gerichts erster Instanz, das ein früher verhängtes Bußgeld wegen Kartell-Absprachen im Rahmen des sogenannten "Lombard-Club" unverändert lässt. Insbesondere enttäuscht sind die Banken - wie auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) - dass der Gerichtshof nicht der Empfehlung seines eigenen Rechtsexperten (Generalanwalt) gefolgt ist, die Buße zu verringern.

"Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat unsere Argumente nicht gewürdigt, an nicht nachvollziehbaren Marktanteilszurechnungen festgehalten und ist entgegen der Usance auch der klaren Empfehlung des Generalanwalts nicht gefolgt. Das ist ebenso unerfreulich wie unverständlich" reagierte die RZB heftig auf das Urteil.

Die Erste Bank nimmt das Urteil "mit Unverständnis zur Kenntnis" und bedauert, "dass alle Instanzen nicht in der Lage waren, die Marktanteile korrekt zuzurechnen". Bis zuletzt seien die Anteile der Sparkassen der Erste Bank zugerechnet worden, obwohl diese zu den Zeiten des Lombard-Clubs Wettbewerber der Erste Bank gewesen seien und die heutige Kooperation in der Sparkassengruppe nicht existiert habe. Auf die heutige Situation habe der 1998 aufgelöste Lombard-Club keine Auswirkung mehr, die Geldbuße sei bereits 2002 in der Bilanz berücksichtigt worden.

Die Bank Austria findet es "ungewöhnlich, dass der EuGH nicht dem Antrag des Generalanwalts gefolgt ist, das Bußgeld zu reduzieren". Aber das heutige Urteil habe keine reale Auswirkung, da das Bußgeld bereits bezahlt sei.

Auch die ÖVAG ist "überrascht", weil es "Signale" gegeben habe, dass die Strafe reduziert wird. Aus Sicht der ÖVAG ist der Marktanteil zu hoch berechnet worden und damit das Strafausmaß zu hoch. Bezahlt sei die Strafe aber schon, Auswirkungen auf das aktuelle Geschäft seien nicht zu erwarten.

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