"Keine Angebotspflicht" von La Caixa für Erste Bank

28.07.2009

Die Großsparkasse La Caixa aus Barcelona soll der österreichischen Erste Group bei der Abwehr feindlicher Übernahmeattacken helfen. Selbst mit der bisher kleinen Beteiligung von 5,1 Prozent hätten dies jene, die gemeint waren, schon verstanden, heißt es von informierter Seite.

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© TZ Oesterreich Juvan Norbert
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Wie bei jedem Aktienerwerb oder strategischem Vertragswerk musste eine Stellungnahme der hemischen Übernahmekommission eingeholt werden. Diese sah durch den Vertrag kein Pflichtoffert ausgelöst. Das Kooperationsabkommen mit der Sparkassengruppe aus Barcelona begründe "keine Angebotspflicht" gemäß Paragraph 22a Übernahmegesetz. Auch ein nachfolgender Erwerb von weiteren mindestens 2 Prozent der stimmberechtigten Erste-Aktien innerhalb von 12 Monaten löse keine Angebotspflicht aus.

Keine Einflussmöglichkeiten

Weder räume das Vertragwerk zwischen La Caixa (Criteria Caixacorp) und der Erste-Hauptaktionärin Erste-Stiftung (31,12 Prozent) der Gruppe aus Spanien Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftspolitik der Erste Group ein, noch änderten sich damit die Beherrschungsverhältnisse bei der Ersten, befand die österreichische Übernahmekommission.

La-Caixa, seit einigen Monaten 5,1-Prozent-Aktionär der Erste Group, ist berechtigt, ihren Anteil auf maximal 20 Prozent auszubauen, um eine Teilkonsolidierung ihrer Beteiligung an der Ersten zu ermöglichen; "ein darüber hinaus gehender Beteiligungsausbau ist nur mit Zustimmung der Erste Privatstiftung zulässig", heißt es im Schriftstück der Übernahmekommission zu den Eckpunkten des Preferred Partnership Agreement zwischen Erste Stiftung und Criteria Caixa.

Aufstockung auf 10 Prozent

Anfang Juni hat die Erste Group bekannt gegeben, dass La Caixa mittelfristig auf 10 Prozent aufstocken möchte. Criteria respektiere die Interessen der Erste Privatstiftung, Erste Stiftung und Criteria können ihre Stimmrechte frei ausüben, eine Koordination der Stimmrechte finde nicht statt, eine gemeinsame Kontrolle über die Erste sei nicht beabsichtigt. Erste Privatstiftung und Criteria hätten ... keine über die Wahl eines von Criteria zu nominierenden Mitglieds des Aufsichtsrats hinaus gehende Vereinbarung über die Ausübung ihrer Stimmrechte getroffen.

Der Senat der Übernahmekommission kam in der Gesamtbetrachtung zur Auffassung, dass der Vertrag Criteria weder Einfluss auf die Geschäftspolitik der Ersten einräumt noch die Beherrschungsverhältnisse dort ändert. Und die Kommission stellte fest, dass Erste Privatstiftung einerseits und Criteria bzw. La Caixa andererseits auf Basis der vorgelegten Vereinbarungen "nicht als gemeinsam vorgehende Rechtsträger zu qualifizieren" seien. Ein Detail findet sich ebenfalls in der Beschreibung: Die Erste Privatstiftung wäre aufzulösen, wenn die Beteiligung an der Erste AG unter 15 Prozent des Aktienkapitals sinkt.

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