Schadenersatz
Klage gegen Erzeuger von Listerien-Quargel
09.12.2010Konsumentenschützer ziehen für Erkrankte und Erben vor Gericht.
In der Causa um listerienverseuchten Quargel hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums für acht Geschädigte am Landesgericht Linz eine Sammelklage gegen die Firma Prolactal eingebracht. Der Streitwert beträgt rund 80.000 Euro, teilte der VKI am Donnerstag mit. Seit Juni 2009 waren in Österreich und Deutschland nach Verzehr des Quargels acht Todesfälle und eine Reihe von teils schweren Erkrankungen registriert worden.
Bei den Geschädigten, für die die Konsumentenschützer jetzt vor Gericht ziehen, handelt es sich um sechs zum Teil schwer erkrankte Personen und in weiteren zwei Fällen um die Erben von Verstorbenen. Es werden Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schadenersatz aufgrund von Schutzgesetzverletzungen und nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geltend gemacht. Die Geschädigten haben sich auch dem laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Graz als Privatbeteiligte angeschlossen.
Keine außergerichtliche Einigung
Trotz ärztlicher Gutachten sei das Unternehmen außergerichtlich nicht bereit gewesen, die Ansprüche anzuerkennen und Schadenersatz zu leisten. "Vielmehr versucht das Unternehmen, durch firmenrechtliche Spaltung und Übernahme die finanziellen Risiken auf die Prolactal SauermilchkäsevertriebsgmbH mit Sitz in Hartberg abzuschieben", so der VKI.
Prolactal habe im Juni den Betrieb in Hartberg firmenrechtlich abgespalten und in ein Tochterunternehmen, die Prolactal SauermilchkäsevertriebsgmbH, eingebracht. Alle Haftungen sollen von dieser Firma aufgefangen werden. Der Stammbetrieb hafte aber weiterhin, Geschädigte könnten innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Spaltung im Amtsblatt - die am 9. November erfolgt ist - ihre Ansprüche geltend machen, erklärte der VKI.
Quargelproduktion eingestellt
Seitens Prolactal verwahrte man sich in einer Stellungnahme gegen den Vorwurf einer Haftungsumgehung. Grund für die Abspaltung sei einzig und allein der Umstand gewesen, dass die Quargelproduktion in Hartberg mit Ende Jänner 2010 eingestellt wurde und es daher in der Prolactal GmbH diesen Geschäftszweig nicht mehr gebe. Haftungsrechtlich habe das keinerlei Auswirkungen, die Ansprüche der Geschädigten würden auch nach der Abspaltung in vollem Umfang abgesichert. Man bekräftige zum wiederholten Male die Bereitschaft, "an der Aufklärung der Listerienthematik uneingeschränkt mitzuwirken und zu Recht bestehende Ansprüche möglichst rasch und unbürokratisch abzuwickeln", so Prolactal.
Die vom VKI eingereichte Sammelklage war bis Donnerstagmittag laut Firmen-Sprecher Gerald Kneidinger noch nicht bei Prolactal eingelangt. Es würden laufend Verhandlungen mit Geschädigten, die Ansprüche an das Unternehmen stellen, geführt. "Bei klarer Beweisführung werden die Fälle auch anerkannt", so Kneidinger.
Seitens der Staatsanwaltschaft Graz hieß es am Donnerstag, dass im Strafverfahren gegen Prolactal momentan noch Einvernahmeprotokolle erwartet werden. Damit könne dann die Staatsanwältin den geplanten ergänzenden Gutachten-Auftrag einleiten, so Sprecher Hansjörg Bacher.