Die Insolvenzmasse der Drogeriemarktkette Schlecker reicht voraussichtlich nicht aus, die Ansprüche der Bundesagentur für Arbeit zu bedienen. Beim Insolvenzgericht Ulm sei drohende Massenunzulänglichkeit angezeigt worden, teilte ein Sprecher des Insolvenzverwalters am Montag mit. Hauptgrund für diesen Schritt sei die geringe Vermittlungsquote der ehemaligen rund 20.000 Schlecker-Mitarbeiterinnen.
Bisher seien weniger als 20 Prozent der Beschäftigten in neue Jobs vermittelt worden. Die Bundesagentur für Arbeit, die zwischen 60 und 66 Prozent des bisherigen Arbeitsentgelts bis zu einer Vermittlung übernehme, werde diese Zahlungen gegenüber der Insolvenzmasse geltend machen. Damit drohten Masseverbindlichkeiten in dreistelliger Millionenhöhe. Dieser Schritt gelte nur für die Anton Schlecker e.K, nicht für weitere Gesellschaften wie IhrPlatz oder Schlecker XL, hieß es.
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