Meinl Bank: Fritz Kleiner als Gutachter bestellt
15.02.2010
Der Grazer Wirtschaftstreuhänder Fritz Kleiner soll das Hauptgutachten in der Causa Meinl erstellen, berichtet Ö1. Kleiner gilt als Spezialist für große und schwierige Wirtschaftsfälle. So hat er schon im BAWAG-Prozess die Bilanzen durchleuchtet. Auch im Fall Herberstein und im Verfahren rund um die Swap-Verluste des Hypo-Alpe-Adia-Vorstandes war Kleiner Sachverständiger.
Ein zweites Gutachten, und zwar über Turbozertifikate und ihre Rolle bei den Kursverlusten der MEL, soll der deutsche Gutachter Andreas Freudenmann erstellen. Freudenmann ist Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Stuttgarter Börse.
Die Anwälte haben jetzt 2 Wochen Zeit, Einsprüche gegen die Gutachter zu erheben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch. Das könnte durchaus der Fall sein. Denn bereits vor Monaten hat die Meinl-Bank kritisiert, Freudenmann sei als Gutachter nicht qualifiziert, da er weder in Deutschland noch in Österreich als gerichtlich beeideter Sachverständiger registriert sei. Bei der Staatsanwaltschaft nimmt man diesen Einwand gelassen. Man sei nicht an die Sachverständigenliste gebunden und könne jeden Bestellen, der die nötige Ausbildung und Kenntnisse hat.
Die Meinl Bank hat unterdessen neuerlich Kritik an der Gutachter-Bestellung geübt. Es sei bereits durch den ersten Gutachter, der wegen Befangenheit abberufen werden musste, "enormer Schaden" entstanden. Nun kündige der Staatsanwalt über Medien einen neuen Gutachter an: "Hier wird versucht, mit medialem Aktionismus über schwere Fehler, die im bisherigen Verfahren gemacht wurden, hinwegzutäuschen", so die Bank.
Die Meinl Bank sei bis dato vonseiten des Staatsanwalts nicht über die Ernennung des neuen Gutachters Fritz Kleiner informiert - auch nicht über den Gutachterauftrag. "Diese Vorgangsweise ist nicht korrekt, es ist klare Regel, dass die Betroffenen diese Information erhalten und dazu Stellungnahmen abgeben können. Es wirft kein gutes Licht auf den verantwortlichen Staatsanwalt, wenn er, anstatt sich an die Regeln zu halten, medialen Aktionismus betreibt", wird in der Stellungnahme kritisiert.
Überhaupt hält die Meinl Bank die Bestellung eines neuen Gutachters für "nicht notwendig". Denn 6 heimische Institutionen würden in wesentlichen Rechtsfragen die Position der Bank teilen: Die Übernahmekommission habe bestätigt, dass MEL nicht von der Meinl Bank und Julius Meinl gesteuert gewesen sei, sondern von einem eigenständigen unabhängigen Management.
Die Finanzprokuratur sowie der UVS Wien hätten die Position der Meinl Bank bestätigt, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig gewesen sei. Und schließlich würden die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse die Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und Zertifikaten teilen, wonach Inhaber von Zertifikaten in allen zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt seien.