Geldwäscheverdacht
Meinl Bank zeigt Grasser an
29.03.2012Im Zentrum stehen Bareinzahlungen Grassers bei der Meinl Bank.
Die Meinl Bank hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen des Verdachts auf Geldwäsche angezeigt, berichtet das "Format". Im Zentrum stehen Bareinzahlungen Grassers bei der Meinl Bank. Der Sprecher der Meinl Bank, Thomas Huemer, sagte am Donnerstag, zu Kundenbeziehungen gebe die Bank grundsätzlich keine Stellungnahme ab. Die Bank halte sich selbstverständlich ans Bankwesengesetz, wonach bei widersprüchlichen Angaben Geldwäscheverdachtsmeldungen abzugeben sind.
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Anwalt sieht keinen Widerspruch
Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter sieht in dem Vorgehen der Meinl Bank gegen seinen Mandanten keinen Grund zur Sorge. Es werde sich wohl um eine der gesetzlich vorgeschriebenen Verdachtsmeldungen handeln. Einen Widerspruch in den Aussagen Grassers und denen seiner Schwiegermutter zu dem bei der Meinl Bank bar eingezahlten 500.000-Euro-Investment in einen Hypo-Alpe-Adria-Genussschein sieht Ainedter nicht.
Die Aussage von Grassers Schwiegermutter habe sich nur darauf bezogen, dass Grasser sie nicht informiert habe, wie er ihr Geld veranlagt habe, so Ainedter. Das ändere nichts daran, dass die 500.000 Euro von ihr stammten und auch mit Gewinnen an sie zurückbezahlt worden seien. "Aus Sicht meines Mandanten besteht kein Grund zur Sorge", betonte der Anwalt.
Freundschaftliche Bande
Grasser gilt bisher als freundschaftlich verbunden mit dem Banker Julius Meinl V. Nach seinem Ausscheiden als Finanzminister im Jänner 2007 war er für die Meinl International Power (MIP) als Manager tätig. Schon während seiner Amtszeit war ein Yachtausflug auf Einladung Meinls im August 2005 im Mittelmeer heftig umstritten. Viele seiner im Zuge der jüngsten strafrechtlichen und steuerlichen Ermittlungen bekanntgewordenen Finanztransaktionen liefen über die Meinl Bank.
Grasser hatte 500.000 Euro bei der Meinl Bank bar eingezahlt. Das Geld soll laut Grassers Angaben von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota kommen, die ihn mit der Veranlagung beauftragt habe. Die Schwiegermutter hatte jedoch gegenüber dem Finanzamt dementiert, dass es ein derartiges Treuhandverhältnis gebe.