Nationalrat:
Neue Energieregelungen beschlossen
30.11.2010
Ein Anbieterwechsel geht mir den neuen Regelungen billiger und schneller.
Die E-Wirtschaft erhält neue Regelungen. Basis dafür sind Novellen des Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetzes sowie des Energie-Control-Gesetzes, die Dienstagabend vom Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen wurden.
"Damit bringen wir den Wettbewerb am Energiemarkt in Schwung und stärken die Kundenrechte", erklärt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner.
Wechsel des Anbieters künftig schneller und billiger
Die Novelle stärkt die Rechte von Haushalten und Gewerbebetrieben bei der Stromversorgung. Künftig gilt beim Lieferantenwechsel eine Drei-Wochen-Frist, bisher dauerte der Wechsel in der Praxis bis zu acht Wochen. Der Höchstpreis für An-und Abschaltungen wurde mit 30 Euro fixiert, derzeit liegt er bei 70. Vorauszahlungen sinken von bis zu drei auf maximal eine Monatsrate.
Mehr Kostentransparenz
Mehr Transparenz bringt die gesetzliche Verankerung des Tarifkalkulators sowie die Verpflichtung, dass auf Rechnungen und Werbematerial zusätzliche Informationen über Tarife und Primärenergieträger stehen müssen. Auch eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher ist festgeschrieben. Außerdem sollen durch die gesetzliche Verankerung des Tarifkalkulators transparente Preise gewährleistet werden.
E-Control künftig mit zweitem Geschäftsführer
Politisch am brisantesten ist die Neugestaltung der Regulierungsbehörde E-Control, die künftig einen zweiten Geschäftsführer bekommt. Gerade dies gilt als besonders umstritten, da der bisherige Allein-Geschäftsführer Walter Boltz bei den Landesenergieversorgern nicht sonderlich gut ankommt. E-Control wird nach dem Vorbild der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Netzbetreiber - Stromerzeuger: Unterschied muss klar sein
Ebenfalls noch im heutigen Gesetzespaket enthalten: Beim Unbundling (Entflechtung des Übertragungsnetzes von Erzeugung und Handel) gibt es Änderungen sowohl für Verteilnetzbetreiber, die Haushalte und Unternehmen direkt beliefern, als auch für Übertragungsnetzbetreiber (Höchstspannungsnetz). Verteilnetzbetreiber müssen finanziell und personell unabhängig vom Mutterunternehmen agieren können. Der Markenauftritt muss so erfolgen, dass die Kunden klar zwischen Netzbetreiber und Strom-Erzeuger unterscheiden können.