"Actiontaste"

Novomatic verliert Rechtsstreit

04.02.2014

Oberlandesgericht: "Leichtsinn nicht ausnützen". Konzern will Urteil berufen.

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Der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic hat eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien stellte laut "Falter" fest, dass die Automaten des Unternehmens gegen das Glücksspielgesetz verstoßen. Ein Automatenaufsteller hatte Novomatic wegen deren "Actiontaste" verklagt. Novomatic will gegen das OLG-Urteil berufen, hält es für eine "Fehlentscheidung".

Der Kläger fühlte sich von Novomatic geschädigt und brachte eine Klage nach Wettbewerbsgesetz ein. Seine Argumentation: Er halte sich mit seinen Spielautomaten bei Einsatz (50 Cent) und Gewinn (maximal 20 Euro pro Spiel) an das Gesetz, während der Konkurrent mit seinen Geräten verbotenerweise Spieler abkassieren könne.

Es geht dabei laut dem Vorabbericht des "Falter" vom Dienstag um die Frage, ob ein Zocker mit der sogenannten "Actiontaste", wie sie Novomatic-Geräte haben, viele "kleine Glücksspiele" in Serie spielen darf und dabei so binnen weniger Minuten ohne Zutun viel Geld einsetzen kann.

Novomatic argumentiert dem Zeitungsbericht zufolge, dass das Glücksspielgesetz aus Sicht der Maschine zu interpretieren sei: Ein einzelnes Spiel sei dann ein einzelnes Spiel, wenn es der Automat so definiere.

Anders sieht das das OLG: Das Gesetz sei aus Sicht des Spielers zu deuten, "weil das ordnungspolitische Ziel des Glücksspielgesetzes ja nicht darin besteht, das Verhalten der Maschinen, sondern jenes der durch das Spielen gefährdeten Menschen zu beeinflussen", zitiert der "Falter" aus dem Urteil. Der Spieler muss sich dem Gericht zufolge nach dem Ende jedes Spiels neu und frei entscheiden können, ob er weiterspielen will.

Diese Auslegung sei geboten, um "die nachteiligen Folgen von Glücksspiel zu begrenzen, nämlich die Spielsucht zu bekämpfen und zu verhindern, dass durch zu große Gewinnversprechungen der Leichtsinn und der Wagemut der Menschen ... ausgenützt werden".

Das OLG-Urteil ist nicht rechtskräftig. Novomatic hält es für eine "glatte Fehlentscheidung, die wir natürlich bekämpfen werden", wie Konzernsprecher Hannes Reichmann der APA auf Anfrage mitteilte.

Nun ist in dem Fall der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug. Das Erstgericht hatte die Klage des Linzer Automatenaufstellers abgewiesen. Die Automaten der Novomatic seien nicht zu beanstanden.

Reichmann betonte am Dienstag, dass ein Gerichtssachverständiger festgestellt habe, "dass sämtliche unserer Spiele den Gesetzen entsprechen".

Apropos Gesetz: Mit der Glücksspielgesetznovelle, die infolge eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2010 notwendig wurde, wurden die Einsätze und Gewinn bei Automaten stark erhöht. Einarmige Banditen dürfen jetzt mit 10 Euro statt 50 Cent gefüttert werden. Die maximale Ausschüttung beträgt 10.000 Euro statt 20 Euro. Dafür sind jetzt Parallelspiele verboten.

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