OGH bestätigt Urteile gegen Gerharter und Elsner
01.09.2009
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Schuldsprüche in der Causa Gerharter, die im Rahmen des BAWAG-Prozesses abgehandelt wurde, bestätigt. Die Nichtigkeitsbeschwerden von Ex-BAWAG-Chef Elsner, Ex-Konsum-Chef Gerharter und Ex-BAWAG-Vorstand Nakowitz wurden mit Entscheidung vom 25.8. zurückgewiesen, die Schuldsprüche wegen Untreue sind damit rechtskräftig.
Die drei Angeklagten waren im Mai 2008 wegen der "Plastiksackerl-Affäre" von der nunmehrigen Justizministerin Bandion-Ortner verurteilt worden. Elsner hatte Gerharter 600.000 Euro übergeben und damit laut Gericht die Bank geschädigt.
Elsner wurde in dieser Causa zu 2,5 Jahren Haft verurteilt, Gerharter zu zwei Jahren und Nakowitz zu 15 Monaten Haft. Die Freiheitsstrafe Gerharters wurde teilbedingt (von den 2 Jahren 18 Monate bedingt), die Strafe von Nakowitz zur Gänze bedingt verhängt.
Für Elsner ändert sich jetzt unmittelbar nichts an seiner Lage: Er sitzt seit seiner Überstellung von Frankreich nach Österreich am 13. Februar 2007 nun bereits über 30 Monate in U-Haft, also mehr als 2,5 Jahre.
Auf die 2,5 Jahre Strafhaft für die Causa Gerharter - sollte die Strafhöhe bestätigt werden - wird die bisher abgesessene U-Haft angerechnet. Da Elsner schon über zweieinhalb Jahre in U-Haft sitzt, wäre die Haftstrafe damit getilgt. Dann werde eben die U-Haft aus dem BAWAG-Verfahren aktuell, so ein Sprecher des OGH.