Höchstrichter wiesen Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen ab.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa Kärntner-Hypo-Vorzugsaktien (2004) die erstinstanzlichen Haftstrafen für die vier Verurteilten am Dienstag bestätigt. Der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung werde nicht Folge gegeben, erklärte der Vorsitzende des Richtersenats, Kurt Kirchbacher, nach einer gut zweistündigen Beratung. Demnach sind wegen Untreue bzw. Beitrags zur Untreue Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer zu 3,5 Jahren, Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und Rechtsanwalt Gerhard Kucher zu je 4 Jahren und Steuerberater Hermann Gabriel zu 4,5 Jahren rechtskräftig verurteilt worden.
Am heutigen Gerichtstag sei am zentralen Geschehen des Strafverfahrens vorbei argumentiert worden, nämlich dem Befugnismissbrauch zwischen Machthaber und Machtgeber, so der Senatsvorsitzende. Im Strafprozess sei herausgekommen, dass der Anspruch auf Vorzugsdividenden ohne jegliche Gegenleistung aufgegeben wurde. Die Milderungs- und Erschwerungsgründe wurden in erster Instanz ausführlich berücksichtigt, so Kirchbacher. Kulterer ist vom OGH-Urteil "negativ" überrascht.