Die neuen Regeln für den Zahlungsverkehr bringen Änderungen für Pensionisten und Beamte.
Die Pension bzw. das Gehalt für Bundes- und Landesangestellte werden ab 1. Dezember am Monatsersten gebucht und taggleich wertgestellt.
Bisher waren Rentner und Beamte gewohnt, ihr Geld um den 27. des Vormonats am Konto zu finden, die Wertstellung erfolgte mit Monatsersten. Diese Gesetzesänderung könnte bei den Betroffenen im Rahmen der Umstellung für Verwirrung sorgen, da sie gewohnt sind, bereits am Monatsende über ihr Geld zu verfügen, so der Privatkundenvorstand der Erste Bank Oesterreich, Peter Bosek.
Die Erste Bank rät deshalb allen Betroffenen, die Kontoauszüge zu überprüfen, um eventuell Daueraufträge gemäß der neuen Regelung anzupassen. Die Wertstellung ist die Grundlage für die Zinsberechnung.
Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), das mit 1. November 2009 in Kraft tritt, schreibt unter anderem vor, dass Gutschriften mit taggleicher Valuta gebucht werden müssen. Außerdem werden mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Vorschriften beispielsweise Euro-Überweisungen schneller, die Schließungsgebühren bei Girokonten fallen weg, die Einspruchsfristen für unberechtigte Abbuchungen werden verlängert und die Transparenz bei den Spesen erhöht.
Änderungen gibt es auch bei Karten: Haftete bisher ein Karteninhaber bei missbräuchlicher Verwendung durch Dritte bis zu einem Betrag von maximal 72,67 Euro, sind es künftig maximal 150 Euro und bei missbräuchlicher Verwendung von Pin und Karte bis 1.200 Euro.