Am Sonntag war BZÖ-Politiker Stefan Petzner noch selbst ins Visier geraten, weil die 240.000-Euro-Prämie beim Schloss-Reifnitz-Verkauf mutmaßlich als Parteienfinanzierung ans BZÖ geflossen sein soll. Gestern holte er zum Gegenschlag aus.
Petzner präsentierte das 700 Seiten starke Hypo-Gutachten des Gutachters Fritz Kleiner. „Mir wurde eine Kopie zugespielt. Von dem Gutachten gibt es nur drei Exemplare“, so Petzner.
Und es enthält jede Menge Zündstoff. Aus dem Gutachten geht hervor, dass die BayernLB vor der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria noch 1,1 Milliarden Euro aus der Bank abgezogen hätte.
Österreichs Regierung – allen voran Ex-Finanzminister Josef Pröll – hätte davon nichts gemerkt. „Insgesamt gehe es also um fast 5 Milliarden Euro, wenn man die 800 Millionen Euro hinzurechne, die die BayernLB bei der Notverstaatlichung abgeschrieben hat“, so Petzner.
Klage gegen Gusenbauer. Und Petzner will nun Klage gegen Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer wegen Verdachts der Korruption einbringen. Gusenbauer war Berater für die Hypo, kassierte 84.000 Euro für seine Beratertätigkeit im Jahr 2009. Der Job dauerte nur sechs Monate. „Er kann keine Leistungsnachweise für ihre Honorare vorlegen“, so Petzner. Auch gegen Pröll werde es zu einer Anklage kommen, erwartet Petzner. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Diese Seite verwendet Cookies. Für eine uneingeschränkte Nutzung der Webseite werden Cookies benötigt.
Sie stimmen der Verwendung von Cookies durch Anklicken von "OK" zu.
Nähere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen und unter dem folgenden Link "Weitere Informationen".
Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten,
Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren.
Marketing Cookies Wir setzen Marketing Cookies ein, um unseren Usern relevante und nützliche Werbung präsentieren zu können.
Statistik Cookies Wir setzen Statistik Cookies ein, um nützliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen,
wie unsere Sites genutzt werden, sodass wir sie in Folge weiter verbessern können.
Technisch notwendige Cookies
Diese Cookies sind für die grundlegenden Funktionen der Website zwingend erforderlich und können nicht deaktiviert werden.