Erste Firmen setzen durch
"Raucher arbeiten bei uns länger"
29.01.2012Rauchen während der Arbeit verboten: Was ist erlaubt und was nicht?
Immer mehr Firmen ziehen die Rauchpausen ihrer Mitarbeiter von der Arbeitszeit ab. ÖSTERREICH erklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Jetzt geht es den 1,6 Mio. Rauchern in Österreich an den Kragen: Immer mehr Unternehmen erlauben ihren Angestellten die Zigarette am Arbeitsplatz nur noch in ihren Pausen oder nach Feierabend. Wer während der Arbeitszeit dem blauen Dunst frönen will, der muss die verrauchte Zeit wieder einarbeiten. So auch beim Wiener Modeunternehmen Jones.
„Seit etwa vier Jahren müssen Raucher bei uns in der Zentrale bei Rauchpausen ausstempeln. Von 60 Mitarbeitern sind zehn Raucher. So ist es einfach fair“, erklärt Jones-Marketing-Chefin Jennifer Rose. „Proteste gibt es bei uns keine. Alle akzeptieren diese Lösung.“ Ist die Zigarette am Arbeitsplatz bald also ein Auslaufmodell?
Eine aktuelle ÖSTERREICH-Umfrage zeigt: Bei den Rauchpausen spaltet sich die Nation. Exakt 47 % der Befragten sprechen sich dafür aus, dass sie nicht mehr als Arbeitszeit gelten sollen. Nur ein Prozent weniger, nämlich genau 46 %, sind dagegen. Knapper hätte das Ergebnis kaum ausfallen können. Besonders Männer, ÖVP-Wähler, Wiener und Befragte über 50 Jahren sprachen sich für ein Ende der Rauchpausen in der Arbeitszeit aus.
Doch was ist nun erlaubt und was nicht? Der Arbeitsrechtler Robert Rebhahn erklärt: „Eine allgemeine Regelung gibt es nicht, aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Rauchpausen in der Arbeitszeit zu tolerieren. Grundfrage: Wie wird kontrolliert und wer macht das?“ Tatsächlich immer mehr Unternehmen. So müssen schon jetzt in allen 35 oberösterreichischen Hartlauer-Filialen Mitarbeiter für ihre Rauchpausen ausstempeln. Eine weitere Verschärfung ist wahrscheinlich.
Jones-Marketing-Chefin: "Diese Regelung ist einfach fair"
ÖSTERREICH: Bei Ihnen muss sich jeder Raucher vor einer Rauchpause ausstempeln. Wie kam es zu dieser Regelung?
Jennifer Rose: Der Anstoß dafür war, dass früher einige Mitarbeiter später zur Arbeit kamen. Für uns war dann schnell klar, dass wir das Fingerabdruck-System auch für Raucher ausweiten wollten.
ÖSTERREICH: Wie funktioniert das System konkret?
Rose: Wer rauchen gehen möchte, muss sich nun vor den Rauchpausen ausstempeln. Seit vier Jahren gilt diese Regelung nun für unsere Mitarbeiter in der Jones-Zentrale.
ÖSTERREICH: Und wie haben Ihre Mitarbeiter darauf reagiert? Die Raucher dürften ja nicht besonders erfreut darüber gewesen sein, plötzlich mehr arbeiten zu müssen.
Rose: Interne Proteste hat es nie gegeben. So ist es einfach fair. In unserer Zentrale arbeiten insgesamt 60 Mitarbeiter. Zehn davon sind Raucher. Wenn die während ihrer Arbeitszeit rauchen würden, die anderen aber weiterarbeiten, wäre das nicht gerecht.
Rauchen am Arbeitsplatz: Das ist erlaubt
- Rauchen in der Mittagspause: Diese Zeit gehört nicht zur Arbeitszeit. Raucher können hier so viel qualmen wie sie wollen.
- Rauchen im Einzelbüro: Wenn der Raucher allein oder mit anderen Rauchern in einem Büro arbeitet, es keinen Kunden- oder Parteienverkehr gibt und die Tür geschlossen ist, darf geraucht werden.
- Rauchen in der Gastronomie: Zigaretten sind in Raucherlokalen für Mitarbeiter erlaubt.
Rauchen am Arbeitsplatz: Das ist verboten
- Nichtraucher gehen vor: Das Gesetz sagt: Sobald ein Nichtraucher anwesend ist, darf im Büro nicht mehr geraucht werden.
- Rauchen während der Arbeitszeit: Jeder Betrieb legt selbst fest, ob man während der Arbeit rauchen darf oder nicht. Auch Dauer und Häufigkeit können festgelegt werden.
- Zigarette auf dem WC: In Sanitäts- und Umkleideräumen wie auch an öffentlichen Orten sind Zigaretten strengstens verboten.