Zinsen für Schadenersatz

SAP: Schaden durch Oracle-Prozess steigt

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Der Software-Konzern muss zum Schadenersatz auch noch Zinsen zahlen.

Der jahrelange Diebstahl von Software-Codes beim Datenbank-Anbieter Oracle wird für SAP immer teurer. Nach dem jüngst in den USA gegen SAP verhängten Rekord-Schadenersatz von 1,3 Mrd. Dollar (985 Mio. Euro) und der Erstattung von Oracle-Prozesskosten muss der Walldorfer Konzern nun auch noch millionenschwere Zinszahlungen leisten, wie das US-Bezirksgericht im kalifornischen Oakland am Dienstag entschied. SAP bezifferte die erneuten Kosten mit rund 16,5 Mio. Dollar, Oracle hatte Zinszahlungen von mehr als 211 Mio. Dollar gefordert.

Jahrelanger Rechtsstreit
In dem von Oracle im Jahr 2007 angestrengten Rechtsstreit muss SAP damit einen weitere Tiefschlag einstecken, da der Konzern keinen Anlass gesehen hatte, seinem schärfsten Konkurrenten entgangene Zinsen zu erstatten. Eine inzwischen liquidierte US-Tochter der Walldorfer hatte seit 2005 im großen Stil unerlaubt Daten und Software-Codes von Oracle-Rechnern heruntergeladen, um dem Erzrivalen im hartumkämpften Markt für Unternehmens-Software Kunden abspenstig zu machen. Anfang 2007 hatte Oracle SAP deshalb unter anderem wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt.

Ende November war der geständige deutsche Konzern nach vierwöchiger Gerichtsverhandlung zu umgerechnet einer Milliarde Euro Schadenersatz verurteilt worden. SAP versprach Oracle in dem Verfahren zudem die Erstattung von Prozesskosten in Höhe von 120 Mio. Dollar. Für diesen Vermögensschaden reichen die von SAP gebildeten Rückstellungen von umgerechnet rund 120 Mio. Euro bei weitem nicht aus: Die Walldorfer müssen daher ihre milliardenschweren Rücklagen angreifen und notfalls sogar die Dividende streichen.

Zinsen werden fällig
Zusätzlich werden nun für die zurückliegenden Jahre nach Entscheidung des US-Gerichts auch noch Zinszahlungen fällig. Richterin Phyllis Hamilton nannte am Dienstag keinen Betrag und verwarf die Berechnungsmethode von Oracle. Stattdessen sollen die zu erstattenden Zinsen nach einer von den SAP-Anwälten aufgestellten Formel berechnet werden, was den zu zahlenden Betrag gegenüber der ursprünglichen Oracle-Forderung deutlich drückt.
 

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