Druck von außen

Schweiz lockert für USA Bankgeheimnis

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Parlament verabschiedete Zusatz zu Doppel- Besteuerungsabkommen.

Im Steuerstreit mit den USA kommt die Schweiz den Amerikanern mit einer Lockerung des Bankgeheimnisses entgegen. Das  Schweizer Parlament verabschiedete gestern, Montag, gegen die Stimmen der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) einen Zusatz zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA, der sogenannte Gruppenanfragen bei Verdacht auf Steuerhinterziehung zulässt.

Das bedeutet, dass die Schweiz den USA auch dann Bankdaten liefert, wenn sie mutmaßliche amerikanische Steuersünder nicht im Einzelnen benennen können. Es genügt, wenn die Amerikaner Verhaltensmuster vorgeben, die auf Steuerhinterziehung mit Hilfe von Schweizer Banken hindeuten. Die Banken müssen die Verdächtigen dann identifizieren und die Namen ausliefern.

In seiner bisherigen Form ist das Bankgeheimnis restriktiver. Amtshilfe leistet die Schweiz anderen Staaten nur, wenn diese mutmaßliche Steuersünder im Einzelnen beschreiben können. Steuerhinterzieher, die in ihrem Heimatland nicht auffielen, konnten sich so mit ihrem Schwarzgeld in der Schweiz sicher fühlen.

Mit dem Entgegenkommen beim DBA will die Schweiz Strafverfahren gegen elf Banken in den USA abwenden. Die amerikanische Justiz hat unter anderem Credit Suisse, Bank Bär und die Kantonalbanken von Basel und Zürich in Verdacht, reichen Amerikanern bei Steuerhinterziehung geholfen zu haben. US-Staatsanwälte fordern von den Banken die Namen solcher Kunden und drohen, die Institute vor Gericht zu bringen, wenn sie sich weigern. Dem können sie Banken bisher nicht nachkommen, da sie gegen bestehendes Schweizer Recht verstoßen würden. Wenn der nun beschlossene DBA-Zusatz in Kraft tritt, sind die Banken aus diesem Dilemma befreit und können die geforderten Bankdaten liefern.

Die Schweizer Regierung strebt an sich eine Globallösung für den Steuerstreit mit den Amerikanern an. Ein zwischenstaatliches Abkommen, das auch eine pauschale Geldstrafe für Schweizer Banken enthalten dürfte, soll die Vorwürfe abschließend regeln. Die Verhandlungen darüber waren zuletzt aber ins Stocken geraten. Um die Gespräche wieder in Gang zu bringen, soll der DBA-Zusatz  erst in Kraft gesetzt werden, wenn die von der Schweiz gewünschte Globallösung steht, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der Parlamentsdebatte erklärte.

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