Schweiz sucht Wege für zügige UBS-Datenübergabe

10.08.2009

Die Schweizer Regierung sucht offenbar Wege, wie sie die von der amerikanischen Steuerbehörde geforderte und im Grundsatz vereinbarte Herausgabe von UBS-Kundendaten möglichst rasch ohne Bruch des Bankgeheimnisses abwickeln kann. Am 10. August kam die Regierung nach Angaben der Bundeskanzlei trotz Sommerpause zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen.

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Obwohl keine Tagesordnung veröffentlicht wurde, gingen Beobachter davon aus, dass sich die Beratungen um dem Steuerstreit mit den USA drehen, nachdem am 7. August entgegen ersten Erwartungen keine abschließende außergerichtliche Lösung für den Steuerstreit erzielt werden konnte. Für den 12. August hat der zuständige US-Bundesbezirksrichter Alan Gold eine weitere Telefonkonferenz angesetzt, in der er über den Fortgang des Verfahrens entscheiden wird, das dann am 17. August beginnen könnte.

Keine guten Nachrichten

Es habe den Verdacht, dass das alles keine guten Nachrichten seien, sagte am 10. August Helvea-Bankenanalyst Peter Thorne. Der Steuerstreit werde sicher am Ende gelöst, aber ob für UBS alles so gut ausgehe wie der Markt hoffe, bleibe abzuwarten. Die Schweizer Regierung ist nicht bereit, die Daten mutmaßlicher US-Steuersünder im Schnellverfahren bereitzustellen, sondern besteht auf ordentlicher Amtshilfe, die den Amerikanern als langwierig und im Ergebnis unsicher gilt. Laut der Zeitung "NZZ am Sonntag" verlangten die USA eine Garantie, dass die Daten von mehreren Tausend UBS-Kunden auch im Zuge eines Amtshilfeverfahrens sicher und schnell geliefert werden.

Eine Abkürzung des Verfahrens über ein sogenanntes Notrecht schloss der Schweizer Finanzminister und derzeitige Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am 9. August in einem Fernsehinterview aus. Eine Verzögerung wie am 7. August könne in jeder Verhandlung vorkommen, erklärte er weiter. Das noch offene Problem habe nicht mit der UBS, sondern mit dem Verfahren zu tun.

Kritik an Notrecht der Regierung

Zu Notrecht hatte die Regierung im Februar gegriffen - und war dafür kritisiert worden - als sie den USA die Daten von 285 amerikanischen UBS-Kunden übergeben hatte, ohne den Betroffenen rechtliche Einspruchsmöglichkeiten einzuräumen. Ebenfalls am Wochenende erklärte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Christoph Brändli, der ordentliche Rechtsweg lasse sich kaum verkürzen. Wenn gesetzliche Fristen geändert werden sollten, müsse der Gesetzgeber zuvor dafür die Grundlagen schaffen.

Für die US-Steuerbehörde sei die Akzeptanz des Amtshilfeweges eine große Konzession gewesen, erklärte eine Quelle aus dem Umfeld der Schweizer Verhandlungsdelegation der "NZZ am Sonntag". Darum versuche der IRS jetzt bei den Detailverhandlungen noch möglichst viel herauszuholen.

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