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So holen Sie 9.300 Euro vom Staat

12.01.2010

ÖSTERREICH sagt Ihnen, wie Sie jetzt Geld vom Staat zurückbekommen.

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So profitieren Sie. Das neue Jahrzehnt beginnt für Familien in Österreich gut. Sehr gut sogar, denn wer sich rechtzeitig darum kümmert, erhält vom Staat heuer bis zu 9.300,- Euro für Kinderbetreuung, Kinderbeihilfe und Unterhaltskosten vom Staat. Und das ist nicht einmal besonders kompliziert, denn alle Schritte können mit der Arbeitnehmerveranlagung und einem entsprechenden Zusatzformular, dem „L1K“, in einem Schritt durchgeführt werden.

Hier geht's zum Geld-zurück-Formular!

Der Lohnsteuerausgleich bringt Familien Extrageld

Vier Chancen für Familien. Die neuen Vorteile für Familien gibt es nicht automatisch, sie müssen beim Finanzamt beantragt werden. Klingt kompliziert, ist es aber nicht (siehe Kasten rechts). ÖSTERREICH hat für Sie zusammengestellt, welche Möglichkeiten der finanziellen Verbesserung es für Österreichs Familien heuer gibt:

Familienbeihilfe

Die Beantragung der Familienbeihilfe ist Voraussetzung für alle anderen Möglichkeiten. Gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag werden pro Monat bei Familien mit einem Kind bis zu 211,- Euro ausbezahlt.

Kinderfreibetrag

Der neu eingeführte Kinderfreibetrag verringert die Steuerlast der Familie um maximal 264,- Euro (wenn beide Elternteile den Freibetrag geltend machen).

Kinderbetreuungskosten

Sie gelten für Berufstätige und können seit 1. 1. 2010 bis zu einem Betrag von 2.300 Euro pro Kind und Jahr rückwirkend für 2009 steuerlich abgesetzt werden. Darunter fallen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten) und die Betreuung von pädagogisch qualifizierten Personen, z. B. Oma nach achtstündigem Spezialkurs.

Kinderbetreuungsgeld

Dieses erhalten Elternteile, die zu Hause beim Kind bleiben. Es beträgt maximal 2.000,- Euro pro Monat (auf ein Jahr begrenzt).

Tipps zur Steuererklärung

  • Lohnsteuerausgleich beantragen: Steuerprofi Karl Bruckner: „Die Familienbeihilfe beantragt man am besten gleich nach der Geburt des Kindes. Sie gilt automatisch bis zu dessen 18. Geburtstag. Die jährlichen Förderungen erhält man mit dem Lohnsteuerausgleich.“ Folgendes sollten Sie beim Ausfüllen beachten:
  • Beim Lohnsteuerausgleich: Alleinverdiener unbedingt den Alleinverdienerabsetzbetrag ankreuzen (Punkt 3), Alleinerzieher den Alleinerzieherabsetzbetrag ankreuzen (Punkt 4.1). Familien mit mehr als zwei Kindern und weniger als 55.000,- Euro Brutto-Haushaltseinkommen können den Mehrkindzuschlag beantragen (Punkt 4.3).
  • Beim L1K-Beilageblatt: Hier muss der Kinderfreibetrag beantragt werden (Punkt 2.1). Wenn beide Elternteile einen Lohnsteuerausgleich machen, steigt dieser auf gemeinsam 264,- Euro pro Jahr. Bei den Ausgaben für Kinderbetreuung müssen die jährlich anfallenden Kosten für Kinderbetreuung angegeben werden, maximal können 2.300,- Euro pro Kind Jahr geltend gemacht werden.

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