Olympia-Affäre

Strafverfahren bleibt in Salzburg

16.06.2011

Trotz Anzeige gegen einen Wiener wird es keine Verlagerung geben.

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© APA / Pfarrhofer
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Die Anfang Juni aufgetauchte Frage, ob die Staatsanwaltschaft in Salzburg oder jene in Wien das bisher in Salzburg anhängige "Olympia"-Strafverfahren weiterführen soll, ist rasch entschieden worden. Die Generalprokuratur teilte heute, Donnerstag, mit, dass für das Salzburger Verfahren gegen neun Beschuldigte auch weiterhin die Staatsanwaltschaft Salzburg zuständig ist.

Verfahren werden getrennt geführt
Eine Anzeige gegen zumindest einen im Salzburger Verfahren Beschuldigten und gegen eine Person in Wien habe den Konflikt hervorgerufen, erläuterte Generalanwältin Gabriele Aicher. Denn laut Paragraf 26 der Strafprozessordnung soll ein Verfahren grundsätzlich von einer Staatsanwaltschaft eines Sprengels geführt werden. Um Ermittlungsverzögerungen zu vermeiden, werden aus zweckmäßigen Erwägungen diese beiden Verfahren nun getrennt geführt - was aufgrund des Paragrafen 27 StPO möglich sei, erklärte Aicher.

Die Staatsanwaltschaft in Wien ermittelt jetzt wegen der Betrugsanzeige, die Staatsanwaltschaft Salzburg setzt das Verfahren gegen die neun Verdächtigen wegen finanzieller Ungereimtheiten im Österreichischen Olympischen Komitee (ÖOC) und bei der Salzburger Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2014 in Salzburg fort. Im Raum stehen der Verdacht der Untreue beziehungsweise der fahrlässigen Krida. Die Ermittlungen in Salzburg seien sehr weit gediehen, und die Betrugsanzeige habe auch nichts mit der Olympiabewerbung oder dem ÖOC zu tun, sagte Aicher. "Die Staatsanwaltschaft Salzburg wollte sich dem Verfahren nicht entledigen."

Anklage kommt wohl im Herbst
Die Salzburger Anklagebehörde wollte die Zuständigkeitsfrage deshalb abklären, weil nach dem Paragraf 26 StPO jene Staatsanwaltschaft zuständig ist, die auch einen ersten Verfahrensschritt setzt. Gegen eine der im Salzburger Verfahren involvierten Personen sei in Wien ein älteres Verfahren anhängig, hieß es. Da die Oberstaatsanwaltschaften Linz und Wien eine unterschiedliche Rechtsmeinung zu dem Thema vertraten, musste die Generalprokuratur eine Entscheidung treffen.

Mit einer Anklage in der Olympia-Affäre ist im Herbst zu rechnen. Wegen Untreue verdächtigt sind die Bewerbungs-Chefs Fedor Radmann, Gernot Leitner und Rudolf Höller, Ex-ÖOC-Präsident Leo Wallner, der frühere ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth, seine Stellvertreterin im ÖOC sowie zwei ÖOC-Kassiere und der Salzburger Strategie-Berater Erwin Roth. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte im Februar 2009 mit ihren Ermittlungen begonnen, die später auf die dubiosen Geldflüsse beim ÖOC ausgeweitet wurden.

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