UBS prüft US-Informationen über Schweizer Konten
21.09.2009Die UBS prüft eine Weitergabe von Vermögensdaten ihrer US-Kunden an das US-Finanzamt. In einem Brief vom 10. September wies die Großbank Kunden darauf hin, dass deren in der Schweiz liegende Vermögen der US-Steuerbehörde IRS gemeldet werden könnten. Die Bank empfahl den Kunden in dem Schreiben, sich innerhalb von 20 Tagen in der Schweiz einen Anwalt zu nehmen.
Anderenfalls werde die Schweizer Regierung einen solchen benennen. Die Bank wies Kunden mit unversteuerten Vermögen ferner darauf hin, dass es zum Zeitpunkt der Datenweitergabe zu spät sei, um noch in den Genuss des bis zum 23. September laufenden Steuer-Amnestieprogramms der US-Regierung zu kommen. Steuersünder, die sich bis dahin beim IRS melden, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen und nur eine reduzierte Busse entrichten. Die hinterzogenen Steuern müssen allerdings nachgezahlt werden.
Nach Angaben eines amerikanischen Anwalts löste der Brief einige Aufregung aus. Er habe eine ganze Anzahl Anrufe erhalten von Leuten die den Brief bekommen hätten, sagte der Anwalt Paul Behling von der Kanzlei Withers Bergam. "Und diese Leute sind in Panik", fügte er hinzu.
Die Schweiz hat sich Mitte August im sogenannten UBS-Steuervergleich verpflichtet, innerhalb eines Jahres die UBS-Konten von rund 4.450 mutmaßlichen amerikanischen Steuersündern zu überprüfen und die Namen dem IRS auszuliefern. Die Überprüfung wird in erster Instanz von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgenommen, die die ersten 500 Fälle bis Ende November abgeschlossen haben muss. Die Betroffenen können beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht Einspruch einlegen. Dafür brauchen sie einen in der Schweiz zugelassenen Anwalt.
Zahlreiche Einsprüche erwartet
Die Schweizer Regierung rechnet mit zahlreichen Einsprüchen gegen die Übergabe von Namen mutmaßlicher Steuersünder an IRS. Am Bundesverwaltungsgericht in Bern sollen deshalb bis zu fünf zusätzliche Richterstellen geschaffen werden, wie das Justizministerium mitteilte. Die Regierung rechnet bis zum Jahresende mit bis zu 500 Einsprüchen von der Steuerhinterziehung verdächtigten UBS-Kunden, die das Gericht möglichst schnell beurteilen muss. Die Stellen sind auf zwei Jahre befristet.
Am Bundesverwaltungsgericht sind etwa 70 Richter tätig, aber nicht alle sind mit Steuerfragen vertraut. Normalerweise behandelt das Gericht etwa 300 Steuerfälle im Jahr. Zunächst hatte es geheißen, das Gericht brauche zehn bis 20 zusätzliche Richter. Inzwischen gehen Beobachter davon aus, dass sich eine Reihe von Fällen ähneln und Einsprüche gruppenweise beurteilt werden können. Vom Ausgang der ersten Einspruchsverfahren werde es auch abhängen, mit wie vielen weiteren Einsprüchen im nächsten Jahr zu rechnen sein werde, erklärte das Justizministerium.