EuGH-Urteil
Unisex-Tarife bei Versicherungen Pflicht
01.03.2011
Spätestens bis 21.12.2012 sind geschlechts-unabhängige Tarife gefordert
Versicherungen müssen künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-236/09). Unterschiedlich hohe Prämien diskriminierten Frauen und seien deswegen ungültig. Die Versicherungsbranche müsse bis spätestens 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife unabhängig vom Geschlecht anbieten.
Zwar ist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein Grundsatz des EU-Rechts, doch bisher gibt es bei Versicherungen Ausnahmeklauseln dafür. Wegen der höheren statistischen Lebenserwartung zahlen Frauen zum Beispiel höhere Beiträge für private Rentenversicherungen. Die Richter setzten nun eine Frist für das Auslaufen dieser Regeln.
Im konkreten Fall hat ein belgisches Gericht die höchsten EU-Richter um Prüfung der Ausnahmebestimmung gebeten.