Höhere Prämien
Unisex-Tarife verteuern Versicherungen
09.11.2012
Versicherungen rechnen noch mit einem "kleinen Jahresend-Boom".
Unterschiedliche Versicherungsprämien für Männer und Frauen gehören in der EU in wenigen Wochen der Vergangenheit an. Ab 21. Dezember dürfen die Versicherungen nur mehr so genannte "Unisex"-Tarife anbieten, also gleiche Prämien für Männer und Frauen. UNIQA-Vorstand Peter Eichler rechnet noch mit einem "kleinen Jahresend-Boom" mit den alten Verträgen, dafür könnte es im Jänner ein "kleines Loch" geben. Die Prämien dürften in Summe leicht steigen, es seien aber keine "spürbaren" Verteuerungen zu erwarten, sagte Eichler.
Keine Gewinner
Über alle Produkte betrachtet, gebe es aber zwischen den Geschlechtern keine Gewinner und Verlierer. Für die Versicherungen bedeuteten die neuen Prämien kein Zubrot, weil der Markt zu kompetitiv sei. Die leichte Erhöhung in Summe erfolge, damit man nicht sofort wieder nachkalkulieren müsse. Auch die Regulatorik verlange ja von der Assekuranz gewisse Sicherheitsaufschläge. Denn es könnten ja Polizzen, die teurer werden, künftig seltener abgeschlossen werden. Ein Trend zu einem geänderten Kundenverhalten lasse sich jedoch voraussichtlich erst in rund drei Jahren erkennen.
Die Vorbereitungen für die neuen Tarife laufen in allen Häusern intensiv, genau in die Karten blicken lassen sich Österreichs Versicherer derzeit aber noch nicht. Aus "Konkurrenzgründen", wie aus der Branche zu hören ist.
Die UNIQA wird mit den neuen Tarifen voraussichtlich ab Anfang Dezember am Markt sein. Wer noch eine Versicherung zum alten Tarif abschließen will, muss dies rasch tun. "Ab 17. Dezember gibt es bei uns keinen alten Vertrag mehr, wir halten den 21. Dezember genau ein", sagt Eichler. Und auch wenn ein Abschluss am 16. Dezember erfolge, gebe es keine Garantie für eine Nach-Polizzierung. Man wäre gut beraten, eine Versicherung zum alten Tarif noch im November abzuschließen. Auf Anfrage kann man bei der UNIQA auch Alt-Verträge mit Umstiegsoption auf eine spätere Unisex-Polizze abschließen, wenn man glaubt, damit besser abzuschneiden.
Höhere Prämien für Frauen
Frauen müssen künftig höhere Prämien für Unfall- und reine Ablebensversicherungen zahlen. Bisher waren diese günstiger, weil Frauen weniger oft verunfallen und länger leben. Für Männer verteuern sich hauptsächlich Rentenversicherungen, für die Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung bei gleicher Leistung bisher mehr zahlen mussten. Bei Er- und Ablebenspolizzen sind die Unterschiede bei der Prämienhöhe bei lang laufenden Verträge aber schon heute nur marginal.
Den größten Unterschied gebe es derzeit in der Unfallversicherung, wo der Differenz zwischen den Prämien für Männer und Frauen rund 30 Prozent betrage. Das bedeute aber nicht, dass Frauen künftig um 30 Prozent mehr zahlen, die neue "Unisex-Prämie" werde wohl in der Mitte liegen, so Eichler.
In der Krankenversicherung, bei der bereits vor einigen Jahren quasi "Unisex-Light" eingeführt wurde, lägen die Unterschiede für 30-Jährige zwischen Männern und Frauen derzeit noch zwischen 9 bis 10 Prozent in der Sonderklasse und bei rund 20 Prozent für ambulante Tarife. Doch etwa ab dem Alter von 50 kommen private Krankenversicherungen heute für Männer teurer als für Frauen. In der Sachversicherung gibt es in Österreich derzeit keine geschlechtsspezifischen Unterschiede mehr.
Andere Merkmale
Die Versicherungen müssen nun andere Merkmale zur Risikobewertung heranziehen. In der Unfallversicherung stellt die Progression eine Stellschraube dar, so Eichler. Das bedeute einen Trend in Richtung Großschäden. Rabatte würden unverändert bleiben.
Die UNIQA muss mehr als 120 Tarife in den Personenversicherungssparten Unfall, Leben und Kranken umstellen, darunter rund 50 Kranken-Tarife, zirka 70 in Leben sowie in Unfall sechs große Haupttarife. Dabei komme es auch zu einigen Straffungen. Neues Personal sei dafür nicht aufgenommen worden, man habe aber auch nicht die Kapazitäten, eine solche Umstellung jedes Jahr zu bewältigen.
EuGH-Urteil
Das "Aus" für unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen kam voriges Jahr vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), der die Berücksichtigung des Geschlechts als "Risikofaktor" in den Verträgen als eine unzulässige Diskriminierung beurteilte.