US-Behörden weiten Suche nach Steuersündern aus
06.08.2009Nach dem voraussichtlichen Vergleich im Steuerstreit zwischen der Schweizer Großbank UBS und der amerikanischen Justiz will die Steuerbehörde IRS ihre Untersuchung von Steueroasen und Offshore-Bankgeschäften ausdehnen. Der Zugang zu Informationen aus anderen Ländern sei höchst wichtig um Steuerhinterziehung zu bekämpfen, schreibt der IRS in einem neuen Bericht, der in Washington publiziert wurde.
Die USA hätten international die Führungsrolle für mehr Informationsaustausch in Steuerfragen übernommen. So habe das Finanzministerium in den letzten Monaten Verhandlungen über neue Steuerabkommen mit zwei Staaten in Schlüsselrollen, der Schweiz und Liechtenstein, abgeschlossen. Nun arbeite man an der schnellen Umsetzung dieser Übereinkommen. Dank besserer Finanzierung der Behörde durch die Regierung werde es dem IRS im kommenden Jahr möglich, fast 800 neue Ermittler in internationalen Steuerfragen einzustellen, schreiben die IRS-Autoren weiter.
Die neuen Angestellten sollen komplexe internationale Finanzstrukturen untersuchen, das grenzübergreifende Geschäft kontrollieren und verdächtige Aktivitäten auf ausländischen Konten beobachten. Mit dem Bericht hat die Behörde auch ein Formular von Fragen vorgestellt, die Steuersündern, die sich selbst anzeigen, gestellt werden. Daraus wird ersichtlich, dass sich die Ermittlungen auf die Mittelsleute konzentrieren, die den säumigen Kunden geholfen haben, Konten zu eröffnen.
Informationen durch Selbstanzeiger
Laut einem Sprecher des IRS sammelt die Behörde durch die Selbstanzeiger neue, hilfreiche Informationen. So bringt sie in Erfahrung, durch welche Gesetzeslücken der Steuerbetrug möglich war. Freiwillige Selbstanzeigen gehen gemäß Anwälten von Kunden ausländischer Banken in großer Zahl beim IRS ein. Die Steuerbehörden möchten von den Geständigen vor allem drei Sachen wissen: Wer hat sie über ausländische Konten informiert, wer hat ihnen geholfen, ein solches einzurichten und wer hat die Steuererklärung vorbereitet?
Laut den Anwälten ist dabei eine andere Frage juristisch brisant: Die Steuersünder sollen auf dem Formular auch beschreiben, warum sie ein ausländisches Konto eröffnen wollten. Die Beantwortung dieser Frage, so ein Anwalt von UBS-Kunden gegenüber amerikanischen Medien, könnte einem Geständnis gleichkommen, das gegen den Steuerpflichtigen verwendet werden könnte.
Der IRS bestreitet, den Geständigen damit eine Falle stellen zu wollen. Das Formular soll den Steuersäumigen aufzeigen, welche Informationen der IRS benötigt, um die reduzierte Strafe zu berechnen. Das Programm zur freiwilligen Selbstanzeige im Austausch für eine Strafermäßigung läuft noch bis 23. September. Laut Experten bemüht sich eine Vielzahl von Besitzern undeklarierter Konten, das Formular noch vor Freitag, wenn die Einzelheiten des Vergleiches bekannt werden sollen, einzureichen. Sie befürchten, ihre Kontoangaben könnten unter den Daten sein, die die Großbank im Zug des Vergleiches wahrscheinlich überreichen muss.