Arbeitsrecht
Verkäuferin nach Fehlgeburt gekündigt
29.12.2011
Arbeiterkammer erreichte 5000 Euro Entschädigung für die junge Frau.
Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat für eine Schuhverkäuferin, die nach einer Fehlgeburt gekündigt wurde, 5.000 Euro Entschädigung erreicht. In einer Aussendung am Donnerstag sprach die Interessenvertretung von einem "klaren Fall von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts". Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe es keine sachlichen oder fachlichen Gründe gegeben, so die AK, die einen außergerichtlichen Vergleich erreicht hat.
Rund einen Monat, nachdem die Frau ihre Vorgesetzte über die Schwangerschaft informiert hatte, stellte der behandelnde Arzt fest, dass kein Herzschlag zu hören war. Die Mitarbeiterin verlor ihr Kind und ging zehn Tage in Krankenstand. Etwa eine Woche später wurde sie laut Arbeiterkammer gekündigt.
Die Teilzeitbeschäftigte sei zuvor in allen Bereichen des Geschäfts eingesetzt worden - vom Verkauf über die Warenschlichtung und Reinigung bis zur Kassa. Beschwerden habe es keine gegeben, hieß es. Zudem sei das ursprünglich befristete Arbeitsverhältnis anstandslos in ein unbefristetes umgewandelt worden. Die Frau erhielt schließlich eine Entschädigung für die psychische Belastung. Die 5.000 Euro würden etwa zehn Monatsgehältern entsprechen, berichtete die Arbeiterkammer.