Kärnten
Verkäuferin sollte Vertretung selbst zahlen
24.06.2014
Arbeitgeber strich Urlaub, weil Angestellte keinen Ersatz fand.
Fall einer geringfügig beschäftigten Modeverkäuferin hat am Dienstag in Kärnten für Aufsehen gesorgt. Laut ORF wollte der Arbeitgeber die Frau dazu zwingen, ihre Urlaubsvertretung selbst zu suchen und zu bezahlen. Sie fand keinen Ersatz, also wurde ihr Urlaub gestrichen. Als "vollkommen unzulässig" wurde der Fall vonseiten der Arbeiterkammer kommentiert.
5 Wochen Urlaubsanspruch - auch für geringfügig Beschäftigte
Richard Wohlgemuth, Leiter der Rechtsabteilung in der AK Kärnten, betont, dass auch geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub im Jahr haben, ebenso wie etwa auf Urlaubs-und Weihnachtsgeld. Es sei aber bekannt, dass so mancher Arbeitgeber seinen "Geringfügigen" einredet, es wäre nicht so. Auf keinen Fall seien Angestellte dazu verpflichtet, ihre Urlaubsvertretung zu organisieren oder gar selbst zu bezahlen.