Nun besteht auch der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Der Rechtsanwalt von Wolfgang Kulterer, dem am Sonntag in Untersuchungshaft genommenen Ex-Vorstandschef der Kärntner Hypo Alpe Adria Bank, Ferdinand Lanker, ortet politische Motive in der Vorgangsweise der Justiz. Er spricht von einer "skandalösen" Vorgangsweise. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärt Lanker, die Vorwürfe gegen seinen Mandanten seien "überhaupt nicht neu", es gebe auch keinerlei neue Erkenntnisse, die eine U-Haft rechtfertigen würden.
"Politische Motivation"
Wörtlich schreibt Lanker: "Die Gründe, die zur Verhängung der U-Haft geführt haben, sind nicht nachvollziehbar und von der Motivation her - außer einer politischen - völlig unklar." Offensichtlich, so Lanker, solle damit vom mangelnden bisherigen Ermittlungserfolg der Soko Hypo und anderen weit gravierenderen und nicht abgehandelten strafrechtlichen Vorfällen abgelenkt werden, mutmaßt der Anwalt.
Aktionismus für Bandion
Offenbar sollten Vorwürfe gegen die Justiz und die Justizministerin wegen "schonenden Verhaltens" in Fällen wie Grasser, Hypo-Niederösterreich, Meischberger und andere "durch einen schnellen Zugriff in der Causa Hypo überlagert werden". Bei den Hausdurchsuchungen am Freitag sei "kein einziges neues Beweismittel" vorgefunden worden, erklärte der Anwalt. Die Annahme von Fluchtgefahr als Haftgrund sei in keiner Weise gegeben, es sei der Justiz bekannt gewesen, dass Kulterer eine Übersiedelung seines Büros nach Wien plane, er sei auch zu sämtlichen Vorladungen pünktlich erschienen und habe in vollem Umfang mit den Behörden kooperiert.
Auch der Vorwurf der Tatbegehungsgefahr sei nicht nachvollziehbar, Kulterer sei seit 2006 nicht mehr Vorstand der Hypo Group Alpe Adria und könne daher dort keine Tätigkeit mehr entfalten. Er werde daher die erforderlichen Rechtsmittel erheben und die Rechte seines Mandanten wahrnehmen, kündigte Lanker an.
Den Vorwurf der politisch motivierten Festnahme hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bereits am Freitag zurückgewiesen. Die Ankläger widersprachen auch der Aussage, dass bei den Razzien vom Freitag keine neuen Dokumente sichergestellt worden seien. Es sei gezielt nach Unterlagen gesucht worden, die man auch gefunden habe.
Untreue und Bildung einer kriminellen Vereinigung
Dem 56-Jährigen wird Untreue vorgeworfen, auch der Vorwurf der Bilanzfälschung steht im Raum. Für dieses Delikt wurde Kulterer im Herbst 2008 bereits rechtskräftig verurteilt und musste 140.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Ein weiterer Vorwurf lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, die CSI Hypo des Finanzministeriums hat eine entsprechende Anzeige erstattet. Dazu kommt der Verdacht der falschen Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages. Was sonst noch auftaucht, bleibt abzuwarten, die Soko Hypo muss 2.000 Personen bzw. Firmenverbindungen überprüfen.
Profitiert von Kapitalerhöhung?
Neben Kreditvergaben ohne ausreichende Sicherheiten - etwa für die marode Fluglinie Styrian Spirit oder den inzwischen in Konkurs gegangenen Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler - interessiert sich die Anklagebehörde für zwei Kapitalerhöhungen, die die Hypo 2004 und 2006 vorgenommen hat. Medienberichten zufolge hat ein Klagenfurter Jurist bestätigt, die Bank habe sich bei diesen Kapitalerhöhungen verpflichtet, die Vorzugsaktien wieder zurückzukaufen, und zwar zu Fixpreisen. Profitiert haben sollen Vorstände der Hypo selbst. Sie sollen bei der Hypo Liechtenstein billige Kredite aufgenommen und damit die deutlich höher verzinsten Vorzugsaktien gekauft haben. Durch die Rückkaufgarantie wäre das ein völlig risikoloses Geschäft mit garantierten Millionengewinnen. Kulterer wie auch sein ehemaliger Stellvertreter Günter Striedinger bestreiten, von den Geschäften profitiert zu haben.
Wieder Bilanzfälschung
Trotzdem droht Kulterer in dieser Causa womöglich juristisches Ungemach. Denn stellt sich die Darstellung des Juristen als korrekt heraus, hätte die Bank das von den Vorzugsaktionären eingebrachte Geld nicht als Eigenkapital darstellen dürfen. Damit wäre der Tatbestand der Bilanzfälschung sowie der Untreue gegeben.