Nach dem Desaster

Volksbank: Pinkl droht Millionen-Klage

21.05.2010

Das Desaster, das er bei der Volksbank hinterlassen hat, könnte für Ex-Bankchef Pinkl rechtliche Folgen haben. Die Aktionäre entlasten ihn nicht.

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© TZ Oesterreich Hochmuth Georg
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Große Aufregung unter Volksbank-Eigentümern und -Aktionären: Bei der gestrigen Hauptversammlung wurden die Ex-Bosse Franz Pinkl und Wilfried Stadler in Bezug auf die Bilanz des Geldinstituts 2009 nicht entlastet. Aufsichtsratschef Hans Hofinger sprach gar von „klaren Unmutsäußerungen“.

Ex-Bankchef Pinkl wird für mehr als eine Milliarde Euro Verlust verantwortlich gemacht, der das Institut an den Abgrund führte. Derzeit wird versucht, die angeschlagene Bank an den Mann zu bringen.

Schadenersatz-Klagen in Millionenhöhe möglich

Dass ein Vorstand von den Aktionären nicht entlastet wird, ist in Österreichs Bankenszene höchst selten. Unmittelbare Folgen hat das für Pinkl zunächst zwar nicht. Aber: Jetzt stehen die Möglichkeiten für Schadenersatzklagen in Millionenhöhe weiter offen.

Gesellschaftsrechts-Spezialist Andreas Jank beurteilt weitere Folgen: „Von Vorstandsmitgliedern wird die Verweigerung der Entlastung zumeist als erheb­liche Schädigung ihres Prestiges verstanden und von Managern als Minderung ihres Marktwerts.“

Pinkls Marktwert geht allerdings ohnehin gegen null. Nach der Volksbank heuerte er bei der Kärntner Hypo an. Resultat: 1,6 Mrd. Euro Verlust 2009 und Notverstaatlichung. Der Clou: Bei der Hypo casht Pinkl trotzdem noch insgesamt 2,9 Mio. Euro ab – für Abfindung und sonstige Ansprüche. Unter anderem wird ihm nach Kündigung des Vertrags noch bis September die volle Gage ausbezahlt.

Bei der Volksbank soll sich die Abfertigung von Pinkl auch auf rund 1 Mio. Euro summiert haben.

Petzner: „Pinkl hinter Schloss und Riegel!“

Nach Hypo- und Volksbank-Desaster bleibt Pinkl somit klarer Gagenkaiser unter Österreichs Pleitemanagern. Nun wird der Ruf nach Konsequenzen laut.

BZÖ-Obmann Stefan Petzner schießt sich auf Pinkl ein: „Dieser Mann gehört hinter Schloss und Riegel!“ Für Pinkl gilt die Unschuldsvermutung.

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