Rechtsstreit
Westbahn schließt Raucher-Abteile
16.01.2012
Rauchersheriffs drohten mit Klagen gegen Raucherlounges.
Rauchfrei gegen Westen: "Vorläufig" und "aus kaufmännischer Sorgfaltspflicht" untersagt die seit 11. Dezember vergangenen Jahres im Bahnverkehr aktive Westbahn das Qualmen in den Raucherlounges ihrer Züge. Anti-Rauch-Aktivisten hätten Klagen angekündigt.
Das Unternehmen in einer Aussendung am Montag: "Da das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an die zuständigen Behörden festgestellt hat, zwar keine eindeutige Rechtsgrundlage zu haben, aber dennoch die Ansicht zu vertreten, dass das Rauchen in der Westbahn nicht zulässig ist, müssen wir damit rechnen, ein Verfahren in erster Instanz zu verlieren. Da weiters im Verwaltungsverfahren jede Anzeige gesondert behandelt wird und der Westbahn von den Rauchersheriffs eine Klagsflut angedroht wurde, sind wir aus kaufmännischer Sorgfaltspflicht verpflichtet, das Rauchen in den Raucherlounges vorläufig zu untersagen."
Das Unternehmen wies auf seinen anhaltenden Goodwill gegenüber den Glimmstängel-Fans hin: "Wir betonen jedoch ausdrücklich, dass dies nur eine vorläufige Maßnahme ist, bis die Rechtslage geklärt ist." Man sei weiterhin gewillt, "diese Streitfrage bis zur letzten Instanz auszufechten", hieß es in der Aussendung mit Hinweis auf Geschäftsführer Stefan Wehinger. "Denn die Westbahn hat die Vorgaben des Tabakgesetzes für Ausnahmegenehmigungen nach Punkt und Beistrich umgesetzt und ist daher überzeugt, vor einem Gericht Recht zu bekommen", wurde hinzugefügt.
"Uns tut die nun getroffene Maßnahme besonders leid, weil nicht nur die Raucher unsere Einrichtung begeistert aufgenommen haben. Auch die bei weitem überwiegende Zahl der Nichtraucher hat uns dazu gratuliert", so Wehinger. Denn außerhalb der Raucherlounge sei kein Zigarettenrauch zu riechen und endlich werde nicht mehr auf dem Zug-WC illegal geraucht.