BVwG-Entscheid

Gericht: Keine GIS-Gebühr für Internetzugang

24.09.2014

Urteil: Computer und Internet stelle keine Rundfunkempfangsanlage dar.

Zur Vollversion des Artikels
© Photos.com
Zur Vollversion des Artikels

Ein Internetzugang verpflichtet nicht per se zur Zahlung der GIS-Gebühr. Die Kombination aus Computer und Internet könne nicht als Rundfunkempfangsanlage gewertet werden, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in einem Urteil festhielt. Angestrengt hatte das Musterverfahren Medienberichten zufolge der Salzburger Anwalt Arnold Gangl. Die Causa dürfte nun zu einem Fall für die Höchstgerichte werden.

Internetfähige Endgeräte wären folglich nur dann für den Empfang der Radio- und Fernsehprogramme des ORF als gebührenpflichtig anzusehen, wenn etwa über einen DVB-T-Stick terrestrische Funksignale genutzt werden. Seitens der GIS könne man sich dem BVwG-Urteil zufolge auch nicht auf die online vollständig abrufbaren Radioprogramme berufen. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, werde man aber der bisherigen Linie treu bleiben, wie GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter mitteilte.

Wird das Urteil höchstgerichtlich bestätigt, bedeutet das nicht unbedingt, dass unrechtmäßig gezahlte Gebühren zurückgefordert werden können. Laut Gangl gibt es "keinen zivilrechtlichen Weg, eine mögliche Rückforderung einzuklagen", wie er gegenüber dem "Kurier" erläuterte. "Sollten die Höchstrichter die Beschwerde abweisen und der GIS recht geben, stellt sich die Frage, ob auch Geschäftsräume Rundfunkgebühren abliefern müssen, da viele über Computer mit Internetanschluss verfügen."
 

Zur Vollversion des Artikels