Wien / NÖ

Gericht kippt neue Casino-Lizenzen

Teilen

Bescheide für die Spielbankenlizenzen aufgehoben.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat nun die drei Casino-Lizenzen aufgehoben, die das Finanzministerium erst vor einem Jahr für die beiden Wiener Standorte Prater und Palais Schwarzenberg sowie für Bruck/Leitha (Niederösterreich) an den Novomatic-Konzern und ein schweizerisch-österreichisches Konsortium vergeben hatte, berichtet "Die Presse" heute, Dienstag, Nachmittag, in ihrer Online-Ausgabe.

Das BVG bestätigte die Aufhebung der Casino-Lizenzen mittlerweile auch in einer Aussendung.

Das Gericht war von den Casinos Austria angerufen worden. "Wir sind über die Entscheidung erfreut, wollen sie aber nicht weiter kommentieren", sagte Casinos-Austria-Sprecher Martin Himmelbauer in einer ersten Reaktion zur APA. Das Gericht habe eine "ordentliche Revision" gegen die Entscheidung ausgeschlossen, sei sich seiner Sache also offenbar sicher.

Für die beiden ursprünglichen Lizenznehmer ist die Entscheidung ein schwerer Rückschlag. Sie müssen ihre Projekte, in die zum Teil bereits Investitionen geflossen sind, auf Eis legen.

Das schweizerische-deutsche Bewerberkonsortium aus Stadtcasino Baden AG und Gauselmann Gruppe ist eigenen Angaben von heute, Dienstag, zufolge "natürlich enttäuscht": "Wir werden die Gerichtsentscheidung genau prüfen und danach unsere nächsten Schritte festlegen", teilte der CEO der Stadtcasino Baden AG, Detlef Brose, in einer ersten Stellungnahme mit.

Das Gericht sei der Beschwerde eines bei der Lizenzvergabe unterlegenen Mitbewerbers gefolgt. Die Errichtung des Grand Casino Wien im Palais Schwarzenberg verzögere sich dadurch weiter, geplante Investitionen von 50 Mio. Euro würden somit noch nicht schlagend und zusätzliche Einnahmen für den Fiskus aus der Spielbankenabgabe entfielen vorerst.

Das BVG stellte in seinen Entscheidungen im Wesentlichen fest, dass wesentliche Details der Bewertungskriterien im Rahmen der Konzessionserteilungsverfahren den antragstellenden Unternehmen nicht im Vorhinein zur Kenntnis gebracht worden seien, was dem Transparenzgebot widerspreche, teilte das Gericht Dienstagnachmittag mit. Eine Neubewertung der Konzessionserteilungsanträge durch das Bundesverwaltungsgericht auf Grundlage der Ausschreibung scheide aus, da bei der Erstellung der Anträge nicht vollumfänglich erkennbar gewesen sei, worauf es dem Konzessionsgeber ankomme. Die Entscheidungen des Finanzministeriums wurden daher aufgehoben.

Die Bescheide seien fehlerhaft, das Verfahren sei mangelhaft durchgeführt worden, der Beirat im Finanzressort sei nicht gehörig beigezogen worden und das Ministerium habe auch widersprüchlich argumentiert, fasst "Die Presse" die Begründung für die BVG-Entscheidung zusammen. Das Finanzministerium muss das Vergabeverfahren für die drei Spielbankenlizenzen neu aufrollen, falls sie weiterhin welche vergeben möchte.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten