Gericht segnet Dresdner-Übernahme durch Commerzbank ab

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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Commerzbank-Spitze im Streit mit Aktionären um die angeblich zu riskante Übernahme der Dresdner Bank den Rücken gestärkt. Eine "ungeschriebene" Zuständigkeit der Commerzbank-Hauptversammlung beim Dresdner-Erwerb habe nicht bestanden, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) in zweiter Instanz.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Commerzbank-Spitze im Streit mit Aktionären um die angeblich zu riskante Übernahme der Dresdner Bank den Rücken gestärkt. Eine "ungeschriebene" Zuständigkeit der Commerzbank-Hauptversammlung beim Dresdner-Erwerb habe nicht bestanden, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) in zweiter Instanz.

Das Management habe auch nicht - wie von Aktionären kritisiert - Vermögen der Commerzbank verschleudert, als im Sommer 2008 die Entscheidung zur Übernahme fiel. Der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis von rund 8,8 Mrd. Euro sei "jedenfalls nicht eindeutig unangemessen und daher vom unternehmerischen Ermessen gedeckt gewesen", erklärte das Gericht. Letztlich kaufte die Commerzbank die frühere Allianz-Tochter für 5,1 Mrd. Euro.

Die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank durch die Hauptversammlung 2009 sei wirksam. Alle "streitbefangenen Fragen der Aktionäre" seien während der Hauptversammlung "hinreichend beantwortet" worden.

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