Rechtliche Bedenken der Flugsicherung: Stopp des Arbeitskampfes.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den für Donnerstagfrüh geplanten Streik der Fluglotsen bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) gestoppt. Die von dem bundeseigenen Unternehmen vorgebrachten rechtlichen Bedenken gegen einzelne Tarifforderungen reichten dem Gericht am Mittwoch aus, den Arbeitskampf zu untersagen.
Gegen die Entscheidung ist noch Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich. Entscheidend war, dass die Gewerkschaft eine Vertretungsregelung aus dem Manteltarif angegriffen hat, der nicht zur Verhandlung steht.
Zuvor hatten sich im Arbeitsgerichtsverfahren die harten Fronten zwischen den Parteien bestätigt. Die Parteien stritten sich insbesondere um die von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) verlangten Regelungen zur Besetzung bestimmter Vorgesetztenstellen, die erfahrenen Lotsen vorbehalten sein sollten. Eine Lösung des Konflikts ohne Schlichtung halte sie für unmöglich, sagte die Richterin Renate Binding-Thiemann während der Verhandlung. "Mir scheinen doch sehr tiefe Schluchten zwischen den Parteien zu stehen."
Die Fluglotsen wollten eigentlich am Donnerstag von 6.00 bis 12.00 Uhr bundesweit die Arbeit niederlegen. Damit wäre der Flugverkehr in Deutschland zum Erliegen gekommen und in etlichen anderen europäischen Ländern auch teils stark behindert worden.