Der US-Milliardär und Investor George Soros (81) ist mit einer Beschwerde gegen eine Millionenstrafe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Ein französisches Gericht hatte den Großaktionär 2002 wegen Insiderhandels im Übernahmekampf um die Bank Societe Generale zur Zahlung von 2,2 Mio. Euro verurteilt. Der EGMR bestätigte diese Verurteilung als rechtens.
Soros hatte sich mit dem Argument gewehrt, der Insiderhandel als Straftat sei zur damaligen Zeit in Frankreich nicht ausreichend definiert gewesen. Statt des französischen Rechts hätte man die wesentliche klarere - und für ihn günstigere - EU-Gesetzgebung anwenden sollen. Daher klagte er in Straßburg auf Verletzung des Grundsatzes "Keine Strafe ohne Gesetz" von Artikel sieben der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Straßburger Richter befanden genau das Gegenteil. Das damals geltende französische Recht sei "ausreichend klar formuliert" gewesen.