Kaution einbehalten

Gerichtet ortet Fluchtgefahr bei Meinl

10.07.2010

Julius Meinl V bekommt daher seine 100 Millionen Euro Kaution nicht zurück.

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Das Wiener Straflandesgericht ortet beim Bankier Julius Meinl V einen "hohen Fluchtanreiz" und sieht den "dringenden Tatverdacht" der Untreue und des Betrugs in Zusammenhang mit Wertpapierrückkäufen bei Meinl European Land (MEL) 2007 weiterhin aufrecht. So begründet das Gericht laut "profil", warum Meinl die Kaution von 100 Millionen Euro nicht rückerstattet bekommt. Das Nachrichtenmagazin zitiert dabei aus dem Gerichtsbeschluss.

Schon allein aufgrund der Meinl Beschuldigten zur Last gelegten hohen Schadenssummen habe er im Fall einer Verurteilung mit einer empfindlicheren, unbedingten Freiheitsstrafe zu rechnen, weswegen "von einem hohen Fluchtanreiz des Beschuldigten auszugehen ist", befand das Gericht laut "profil". Überdies werde auf mögliche "gravierende zivilrechtliche Folgen" verwiesen. Zusammenfassend halte das Gericht fest, dass sich "hinreichende, einen dringenden Tatverdacht begründende Verdachtsmomente" ergäben, dass Meinl in die umstrittenen Rückkäufe "stark involviert war", dass er Mitglieder des Board of Directors der MEL zu "strafbaren Handlungen" angestiftet habe und als "unmittelbarer Täter" ebenfalls als strafrechtlich verantwortlich anzusehen sei.

Meinl selbst bestreitet stets die gegen ihn gerichteten Vorwürfe, insbesonders, dass er Entscheidungen der MEL beeinflusst habe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Das Landesgericht für Strafsachen hatte den Antrag auf Rückerstattung der Kaution, die Meinl im April 2009 nach eineinhalb Tagen U-Haft wieder die Freiheit gebracht hatte, vergangenen Dienstag abgelehnt. Der Rechtsvertreter des Bankers hatte dann am Freitag auf einer Pressekonferenz kurze Passagen aus dem Gerichtsbeschluss zitiert, anhand derer er dem Betrugsvorwurf schwindenden Substanz attestierte. Fluchtgefahr hat Meinls Anwalt abgestritten, gegen den Gerichtsbeschluss wurde Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.

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