Luftfahrtunglück
Germanwings: Klage gegen Flugschule geplant
04.03.2016
Pro Absturzopfer seien bis zu fünf Millionen Dollar möglich.
Die millionenschwere Zivilklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes wird sich gegen die Flugschule der Lufthansa in Arizona/USA richten. Das hat der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Christof Wellens, der einen großen Teil der Betroffenen vertritt, auf Anfrage mitgeteilt.
US-Flugschule bildete Lubitz aus
Die US-Kanzlei, die mit der Klage beauftragt sei, werde diese voraussichtlich noch vor dem Jahrestag des Absturzes in diesem Monat bei einem Gericht in Phoenix, der Hauptstadt des US-Bundesstaats Arizona, einreichen. In Goodyear nahe Phoenix sitzt die Flugschule für die angehenden Lufthansa-Piloten. Dort sei auch Copilot Andreas Lubitz ausgebildet worden, der die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht hatte. "Lubitz hat seine Pilotenausbildung 2009 wegen psychischer Probleme unterbrochen. Aus unserer Sicht hätte er danach keine Fluglizenz bekommen dürfen", sagte Wellens.
In den USA könnten pro Absturzopfer bis zu fünf Millionen Dollar (4,59 Mio. Euro) geltend gemacht werden. Die Ansprüche müssten aber individuell begründet und errechnet werden, sagte Wellens. Es gehe um Schmerzensgeld, wirtschaftliche Verluste, Unterhaltsansprüche, Kosten für die Reisen zu den Gräbern sowie die Kosten für die psychologische Betreuung. Eine Gesamthöhe der Ansprüche nannte Wellens nicht.
Keine Verhandlungen
Die Lufthansa-Tochtergesellschaft Germanwings wies die Ankündigung des Anwalts zurück. "Germanwings wird keine Verhandlungen mit US-amerikanischen Anwälten führen, da weder amerikanisches Recht Anwendung findet noch sich ein Gerichtsstand in den USA begründen lässt", hieß es in einer am Freitag in Köln veröffentlichten Stellungnahme.
Mit den meisten Anwälten verliefen die Entschädigungsgespräche positiv und vertrauensvoll. "Leider werden durch eine geringe Anzahl von deutschen Anwälten, die aber relativ viele Hinterbliebene vertreten, erforderliche Informationen zur Berechnung der materiellen Ansprüche, insbesondere zu Unterhaltsansprüchen, trotz wiederholter Bitten bisher nicht erteilt." Dieses Vorgehen verzögere die Klärung offener Fragen und habe für die Angehörigen keine Vorteile. Germanwings und Lufthansa hätten größtes Interesse daran, den Angehörigen die ihnen zustehenden Schadensersatzzahlungen so schnell wie möglich zukommen zu lassen.
Zivilklage
Die Anwälte der Angehörigen hatten der Lufthansa mehrfach mit einer Zivilklage in den USA gedroht, wo deutlich höhere Ansprüche geltend gemacht werden könnten. Über die juristische Konstruktion war aber bisher Stillschweigen bewahrt worden.
Wellens und der Berliner Rechtsanwalt Elmar Giemulla vertreten Angehörige von Opfern des Unglücks vom 24. März 2015. Entschädigungsangebote des Germanwings-Mutterkonzerns Lufthansa hatten sie als zu niedrig abgelehnt. In den USA sei teilweise mit dem 20- oder 30-fachen Entschädigungsbetrag des deutschen Schadenersatzrechts zu rechnen.
Soforthilfe und Schmerzensgeld
Für jedes Opfer war nach Angaben von Germanwings eine Soforthilfe von 50.000 Euro gezahlt worden. Dazu sollen 25.000 Schmerzensgeld für jeden Toten gezahlt werden. Nächste Angehörige sollten ohne weitere Prüfung 10.000 Euro bekommen. Dies lehnten die Anwälte als zu niedrig ab.
Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 mit 150 Menschen an Bord auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf an einem Berg zerschellt. Alle starben, darunter auch 16 Schüler und zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums im nordrhein-westfälischen Haltern.