Im ersten Quartal wurden insgesamt Strafen in Höhe von 4,8 Mio. Euro verhängt, insgesamt wurden knapp 15.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüft.
Die Finanzpolizei hat im ersten Quartal des Jahres Strafen in Höhe von rund 750.000 Euro im Bereich des illegalen Glücksspiels verhängt. Insgesamt wurden von der Einheit Strafen in der Höhe von 4,8 Millionen Euro ausgesprochen. Im Kampf gegen Abgabenhinterziehung und Sozialbetrug seien knapp 15.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in rund 7.100 Betrieben überprüft worden, teilte das Finanzministerium mit, 2.100 Strafanträge wurden gestellt.
"Die Finanzpolizei rückt regelmäßig zu gezielten Kontrollen aus, um die finanziellen Interessen der Republik zu wahren und gegen Abgaben- und Sozialbetrug, Schwarzarbeit sowie illegales Glücksspiel rigoros durchzugreifen", lobte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) in einer Aussendung.
Bei Letzterem gab es im ersten Quartal des heurigen Jahres 42 Kontrollen und 32 Strafanträge mit einer Gesamthöhe von 750.000 Euro. Mehrere Großfälle illegalen Glücksspiels habe es im Raum Salzburg gegeben. Im ersten Quartal 2023 fiel die Strafhöhe mit 492.000 Euro hier noch deutlich geringer aus.
Hunderte Verstöße
Weiters gab es 872 Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz und 410 Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. 787 Mal ging es um Schwarzarbeit. Mit 1,2 Mio. Euro wurden die höchsten Strafen in Wien verhängt, wo es insgesamt 570 und damit die meisten Strafanträge gab. Die zweithöchsten Strafen gab es mit einer Mio. Euro in Niederösterreich (301 Strafanträge), darauf folgt Oberösterreich mit 660.000 Euro (339 Strafanträge).
Weiterhin problematisch ist laut Pressemitteilung die Entwicklung bei Scheinunternehmen - im ersten Quartal wurden 39 identifiziert (erstes Quartal 2023: 28). Ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz soll laut Finanzministerium u.a. auf die Bekämpfung von Steuerbetrug und den Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen abzielen.
Ebenso kontrolliert die Finanzpolizei Entsendungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland. Davon gab es im ersten Quartal 2024 mit 47.150 deutlich weniger als im ersten Quartal des Vorjahres mit 54.600.