15 statt 12 Lizenzen

Glücksspiel-Gesetz sorgt für Wirbel

31.03.2010

Am 13. oder 20. April soll die Novelle den Ministerrat passieren. Einige Fragen wie der Spielerschutz sind zwischen ÖVP und SPÖ aber noch offen.

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Seit rund 1,5 Jahren wird an der Novelle zum Glücksspielgesetz schon herumgefeilt. Jetzt ist die Sache mehr oder weniger unter Dach und Fach. Zumindest präsentiert ÖVP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka heute die Eckpunkte der Regelung.

In einigen Fragen gibt es aber noch keine finale Einigung zwischen ÖVP und SPÖ. Das neue Gesetz wird jedenfalls für eine Reihe brisanter Bereiche neue Vorschriften festlegen:

- Automatenspiel. Vor allem geht es um das Automatenspiel, das sogenannte „Kleine Glücksspiel“. Um den Wildwuchs illegaler Spielautomaten einzudämmen, soll es künftig pro Bundesland drei Lizenzen für Spielhallen geben. Die Zahl der Automaten wird begrenzt. Ein Höchsteinsatz von 10 Euro (bisher 50 Cent) und eine Höchstgewinnsumme von 10.000 Euro (bisher 20 Euro) pro Spiel sind vorgesehen. SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier hatte hier aber noch große Bedenken formuliert.

-15 statt 12 Lizenzen. Bei den Spielbanken soll es künftig 15 Lizenzen geben. Bisher waren es 12, die vom Monopolisten Casinos Austria gehalten werden. Nach Kritik der EU am Glücksspielmonopol werden die Konzessionen in Zukunft EU-weit ausgeschrieben. Auch Novomatic wird sich wohl bewerben.

- Poker-Konzession. Heißes Eisen und bis zuletzt scharf unter Kritik war eine eigene Lizenz für „Pokerspiele ohne Bankhalter“. Weil InternetGaming in der Gesetzesnovelle ausgeklammert bleibt, könnte hier im Übrigen nur ein Kartencasino und nicht ein Anbieter wie bwin zum Zug kommen.

Umstritten waren zuletzt auch noch die Punkte Spielerschutz-Maßnahmen und die aus einem Prozentsatz der Lotterien-Erlöse finanzierte Sportförderung.

Harte Kritik übt der Automatenverband. Sollte die Regelung in der diskutierten Form kommen, bedeute sie das Aus für über 90 % der österreichischen Automatenbetriebe und rund 10.000 Jobs.

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