GM beantragt in New York Schutz vor Klagen

22.04.2014

Der US-Autohersteller General Motors (GM) wehrt sich vor einem weiteren Gericht gegen Klagen im Zusammenhang mit den Massenrückrufen wegen defekter Zündschlösser. Das Unternehmen beantragte auch bei einem Insolvenzgericht in New York, vor Klagen mutmaßlich Geschädigter geschützt zu werden.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Die Opel-Mutter ist der Ansicht, dass sie für Vorfälle vor dem Jahr 2009, als das Unternehmen aus der Insolvenz kam, nicht belangt werden kann, weil sie inzwischen rechtlich ein neues Unternehmen sei. Ansprüche, die sich auf die Zeit vor 2009 bezögen, müssten daher an die Überbleibsel der alten GM gerichtet werden. Geschädigte forderten hingegen in einer neuen Sammelklage, dass sich das neue Unternehmen wegen der Schäden verantworten müsse und nicht durch das Insolvenzrecht geschützt werde. Sie werfen GM vor, in betrügerischer Absicht Informationen zu den Mängeln zurückgehalten zu haben.

Weder GM noch die Kläger waren zunächst für eine Stellungnahme zu erreichen. Bereits vergangene Woche beantragte GM vor Gerichten in Südtexas und Kalifornien die Aussetzung von Klagen. Das Unternehmen legt am Donnerstag seine Geschäftszahlen für das abgelaufene Quartal vor. Investoren erhoffen sich dabei einen Einblick, wie teuer den Konzern die Rückrufe zu stehen kommen. Bei Unfällen, die durch die defekten Zündschlösser ausgelöst wurden, kamen mindestens 13 Menschen ums Leben. Bisher wurden 2,6 Millionen Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel