Bericht der Finanz
Grasser: 4,95 Mio. Euro nicht versteuert?
16.08.2013Harter Schlag für Grasser: Die Finanz wirft ihm gewerbsmäßigen Steuerbetrug vor.
Lange zog sich das Steuerverfahren gegen den früheren Finanzminister und dessen Steuerberater Peter Haunold hin, doch jetzt wird es ernst. Wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegenüber ÖSTERREICH bestätigte, liegt der rund 850 Seiten dicke Bericht der Finanz vor. Er ist für den Ex-Finanzminister verheerend: Die Finanzstrafbehörde wirft Grasser Steuerbetrug in Millionenhöhe vor. Konkret gehe es um einen „strafbestimmenden Wertbetrag von 4,95 Millionen Euro“. Grasser soll Einkünfte in dieser Höhe aus seiner Tätigkeit für mehrere Meinl-Gesellschaften mittels eines Netzes von Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen an der Finanz vorbeigeleitet haben. Da die Finanz von gewerbsmäßigem Steuerbetrug ausgeht, könnte es für Grasser richtig teuer werden: Die Strafe wäre dann die dreifache Höhe – also 14,85 Millionen Euro.
Staatsanwalt wartet noch auf wichtige Unterlagen
Wie WKStA-Sprecher Erich Mayer betonte, müsse die Staatsanwaltschaft eine etwaige Anklage aber erst fertigstellen – dazu warte man noch auf Papiere von Grassers Steuerberater.
Grasser gab sich kurz angebunden – er habe den Bericht der Finanz noch nicht. Sein Anwalt Manfred Ainedter, dem der Bericht übermittelt wurde, war nicht erreichbar. Grasser hat die Vorwürfe stets bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung.
Staatsanwalt: "Strafe bis zu 3-facher Summe"
ÖSTERREICH: Der Verfahrensstand im Grasser-Steuerfall?
Erich Mayer: Der Bericht der Finanzstrafbehörde ist jetzt bei uns in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingelangt. Wir werden ihn bewerten und in einen Vorhabensbericht einarbeiten.
ÖSTERREICH: Ist absehbar, ob und wann eine Anklage erhoben wird?
Mayer: Nein. Wir wollen noch Unterlagen berücksichtigen, die bei einem Steuerberater beschlagnahmt wurden – hier müssen wir einen Spruch des Oberlandesgerichts abwarten: Dann können wir den Bericht rasch abschließen.
ÖSTERREICH: Es geht offensichtlich um 4,95 Mio. Euro. Wie hoch kann dann der Strafrahmen sein? Das Doppelte oder gar das Dreifache?
Mayer: Der Strafrahmen kann sogar bis zum dreifachen Wert gehen. Und zwar dann, wenn die Hypothese in Richtung einer gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung geht.
Andere Verfahren gegen KHG zieht sich, noch fehlen Akten
Während die Steuersache gegen Grasser ins Finale geht, zieht sich das zweite große Verfahren gegen den Ex-Finanzminister, die Buwog-Affäre. Die Frage ist, ob Grasser bei der Privatisierung der Bundeswohnungen via Meischberger und Co. mitschnitt – was Grasser vehement bestreitet. Wichtige Akten aus Liechtenstein fehlen noch.
(gü)