Grünes Licht aus Liechtenstein
Grasser-Akten kommen aus Vaduz nach Wien
07.12.2012
Causa Buwog: Liechtensteins Obergericht gibt grünes Licht für Herausgabe der Grasser-Akten.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein hat heute, Freitag, erneut die Ausfolgung der bei einem Treuhänder beschlagnahmten Akten von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser an die Korruptionsstaatsanwaltschaft beschlossen. Es wurde den Ergänzungsaufträgen des liechtensteinischen Verfassungsgerichts Rechnung getragen, teilte der OGH in einer Aussendung am Freitag mit. Zuletzt hatte der Staatsgerichtshof des Fürstentums im September die Ausfolgung untersagt , u.a. weil sogenannte "priviligierte" Akten nicht ausgesondert wurden.
Wien wartet schon über 1,5 Jahre
Die Ermittler in Wien warten schon mehr als eineinhalb Jahre auf die Ausfolgung der Akten, die bei einem Liechtensteiner Treuhänder Grassers im April 2011 beschlagnahmt wurden. Aus ihnen erhoffen sie sich nähere Aufschlüsse über mögliche Geldflüsse Grassers in der Causa zu erhalten.
Bereits heuer im Mai hatte der OGH geurteilt, dass die Herausgabe der Akten rechtens wäre. Allerdings bekämpfte Grassers Treuhänder das OGH-Urteil erfolgreich mit einer Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof in Liechtenstein, der die Entscheidung im September u.a. wegen der Verletzung der Geheim-und Privatsphäre des Wirtschaftstreuhänders aufhob.
Die Entscheidung des OGH wurde bereits schriftlich ausgefertigt und heute der Staatsanwaltschaft und den Parteienvertretern zugestellt. Die Entscheidung könnte erneut beim Staatsgerichtshof angefochten werden, hieß es.
Verurteilung des Grasser-Stiftungsvorstandes bestätigt
In der Affäre um die Buwog-Akten in Liechtenstein hat das Vaduzer Obergericht die erstinstanzliche Verurteilung des Stiftungsvorstands von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Urkundenunterdrückung bestätigt, erklärte Gerichtssprecher Wilhelm Ungerank auf APA-Anfrage am Freitag. Die ursprünglich teilbedingte Geldstrafe von 128.000 Franken (106.260 Euro) wurde nun mehr gänzlich auf drei Jahre nachgesehen. Das Urteil sei damit rechtskräftig, der Stiftungsvorstand könne nun lediglich mit einer Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof gegen das Urteil vorgehen, so Ungerank. In einer Stellungnahme der Kanzlei Marxer & Partner, bei der Grassers Stiftungsvorstand als Anwalt arbeitet, hieß es, dass man gegen die Verurteilung vor den Staatsgerichtshof ziehen will.
"Wir sind über das Urteil des Berufungsgerichts enttäuscht. Die vom Gericht dafür vorgetragenen Gründe sind für uns nicht nachvollziehbar. Unser Partner wird daher gegen dieses Urteil Individualbeschwerde an den Staatsgerichtshof erheben", teilt die Kanzlei in einer Aussendung am Freitag mit. Man sei weiterhin überzeugt, dass die gegen den Partner der Kanzlei erhobenen Vorwürfe keinerlei Rechtsgrundlage hätten. Die Kanzlei spreche ihm ihr "vollstes Vertrauen" aus.
Der Fall ist in Liechtenstein aber auch ein Politikum, weil der verurteilte Anwalt auch stellvertretender Landtagsabgeordneter der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) ist.
Ende Mai wurde Grassers Stiftungsvorstand erstinstanzlich zur Geldstrafe verurteilt, weil er anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters und ohne Empfangsbestätigung Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen und bis 28. November 2011 der Verfügungsmacht des Landgerichts entzogen hat. Dagegen hatte er Beschwerde beim Obergericht erhoben.