Grasser warf der Staatsanwaltschaft Wien Amtsmissbrauch vor.
Rückschlag für Karl-Heinz Grasser: Nachdem der Ex-Finanzminister seit Wochen wegen seiner Verfahren Druck auf die Justiz ausgeübt hat, gibt es nun eine erste Entscheidung – und die ist nicht im Sinne Grassers. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat das von Grasser gegen die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien angestrengte Verfahren eingestellt.
Grasser hatte eine Anzeige eingebracht, weil die Staatsanwaltschaft im Mai die Medien über seine Hausdurchsuchung informiert hatte. Die Medieninformation sei ein klarer Fall von Amtsmissbrauch, meinte Grasser damals.
Bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck, die das Verfahren nun prüfte, sieht man das jedoch anders: Bei der Hausdurchsuchung wurde „nicht wissentlich rechtswidrig“ gehandelt. Die Staatsanwaltschaft müsse bei Medieninformationen eine Interessenabwägung vornehmen, zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an Information und dem Interesse der Verfahrensbetroffenen an Geheimhaltung, erklärt der Sprecher der Anklagebehörde, Hansjörg Mayr. In der Causa Grasser habe man entschieden, dass die Öffentlichkeit ohnehin von der Hausdurchsuchung informiert wird. „Die frühzeitige Information der Medien sollte dazu dienen, unsachliche Spekulationen zu vermeiden“, so Mayr.
Grasser-Anwalt kündigt bereits Beschwerde an
Grassers Anwalt Manfred Ainedter tobt: „Ich habe nach einer ausführlichen Begründung verlangt, bisher habe ich nämlich nur zwei Zeilen erhalten“, so Ainedter in ÖSTERREICH. Er kündigte bereits an, einen Fortführungsantrag zu stellen, sobald die Begründung vorliege.
Wenig Bewegung gibt es hingegen bei den anderen Grasser-Verfahren: „Hier gibt es noch immer keine Entscheidung“, so Ainedter. Und er hält an seinem Ultimatum an die Justiz fest: Sollten die Verfahren bis Ende Jänner nicht geklärt sein, werde er einen Fristsetzungsantrag einbringen.