Grasser in Buwog-Affäre in der Offensive
03.05.2010Ex-Finanzminister Grasser sieht sich in der Affäre um die Buwog-Privatisierung politisch und persönlich verfolgt. Flankiert von zwei Rechtsanwälten und unter großem Medieninteresse erhob Grasser am Montag in Wien erneut schwere Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht. Ramprecht betreibe aus persönlichen Rachgelüsten eine "Hetzkampagne" gegen ihn, beteuerte Grasser.
Die Vorwürfe der Grünen und der SPÖ gegen ihn in der Causa Buwog seien rein politisch motiviert. Die Justiz solle daher wegen "versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch" gegen die "Zurufer an die Justiz" tätig werden, forderte Grasser. Einen parlamentarischen U-Ausschuss zur Buwog-Causa würde er aber selber begrüßen. Durch einen U-Ausschuss nach Abschluss der gerichtlichen Ermittlungen würden alle Vorwürfe gegen ihn entkräftet, ist Grasser überzeugt.
In den gerichtlichen Ermittlungen gegen ihn drängt Grasser erneut darauf, einvernommen zu werden. Im Herbst 2009 hatten die Grünen wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs eine Sachverhaltsdarstellung gegen den Ex-Finanzminister eingebracht. Seitdem habe er keine Gelegenheit gehabt, bei einer gerichtlichen Einvernahme seine Unschuld zu beweisen, klagte Grasser.
Auch am Montag forderten die SPÖ und die Grünen erneut eine Öffnung der Konten des Ex-Finanzministers. "Schluss mit dem Promifaktor, gleiche Behandlung aller Buwog-Beschuldigten durch die Justiz", wetterte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Kräuter. Dass der Ex-Minister nun selber einen parlamentarischen U-Ausschuss möchte, wertete Kräuter als "typische Grasser-Finte".
Seinen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter Ramprecht hat Grasser unterdessen wegen des Vorwurfs der Üblen Nachrede geklagt, weil Ramprecht in einem "profil"-Interview erklärt hatte, die Buwog-Privatisierung wäre ein "abgekartetes Spiel". Dies habe ihm der Grasser-Vertraute Immobilienmakler Ernst Karl Plech nach der Vergabe an Lehman erklärt. Grasser weist dies entschieden zurück. Das Verfahren läuft, es gilt die Unschuldsvermutung.