VfGH-Urteil
Grunderwerb: Bemessung verfassungswidrig
18.12.2012
Der VfGH hat eine recht lange Reparaturfrist gesetzt: Bis 31. Mai 2014.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Bemessung der Grunderwerbssteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Der Grund ist einmal mehr, dass die Steuer für einen Teil der Transaktionen nach dem Verkehrswert und für den anderen Teil nach dem veralteten Einheitswert berechnet wird, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag in einer Pressekonferenz.
Diese laut VfGH sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung führte schon zu einer Reihe von Aufhebungen, nämlich der Schenkungs-, Erbschafts-, Stiftungseingangssteuer sowie zuletzt der Grundbucheintragungsgebühr. Für die Grunderwerbssteuer hat der VfGH eine - mit Blick auf das Wahljahr 2013 - recht lange Reparaturfrist bis 31. Mai 2014 gesetzt.