Abwicklungsgesetz anwendbar?

Heta: Handelsgericht wendet sich an EuGH

19.05.2016

Fragen zur Anwendbarkeit des Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetzes.

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© TZOe Raunig
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Das Handelsgericht Wien ruft in der Heta-Causa den Gerichtshof der Europäischen Union an. Fraglich ist, ob das österreichische Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz (BaSAG) auch eine Banken-Abbaueinheit wie die Heta umfasst, die über keine Bankenkonzession verfügt. Das von RMF angestrengte Verfahren wird bis zur Klärung der Fragen ausgesetzt, geht aus einem Beschluss des Handelsgerichts hervor.

Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart
Die luxemburgische RMF Financial Holdings hat vor dem Handelsgericht Wien die Heta Asset Resolution auf ausstehende Zinszahlungen in Höhe von rund 235.000 Euro geklagt, heißt es in der Beschlussausfertigung vom 13. Mai, die der APA vorliegt. RMF verfügt über nachrangige Heta-Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 16,4 Mio. Euro mit drei Endfälligkeiten im Jahr 2017. Laut den Emissionsbedingungen wurde bei diesen Schuldverschreibungen die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart, sofern dem nicht zwingende Vorschriften des österreichischen Rechts entgegenstehen.

Verweis auf österreichische FMA
Die Hypo-Abbaugesellschaft Heta verweigert die Zahlung der Zinsen mit dem Verweis auf den von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) am 1. März 2015 erlassenen Mandatsbescheid, der unter anderem eine Stundung sämtlicher Forderungen gegen die beklagte Partei bis 31. Mai 2016 vorsieht. Mit Mandatsbescheid vom 10. April 2016 ordnete die FMA an, dass die nachrangigen Heta-Schuldverschreibungen auf null ("0") herabgesetzt werden. Ein allenfalls ausstehender Restbetrag aus Gerichtsverfahren gegen die beklagte Partei werde auf einen Betrag von 46,02 Prozent des zu Recht bestehenden Betrags herabgesetzt.

"Sowohl der Mandatsbescheid als auch der Vorstellungsbescheid der FMA jeweils vom 10. April 2016 sind bislang nicht in Rechtskraft erwachsen", heißt es in der Beschlussausfertigung.

Frage nach der Anwendbarkeit
Die Frage nach der Anwendbarkeit des BaSAG bei der Hypo-Abbaugesellschaft Heta ist die erste Vorlage eines österreichischen Gerichts an den EuGH in dieser Rechtsfrage. Die Vorlage hat keine unmittelbare Auswirkung auf die laufen Verfahren gegen die Heta in Frankfurt am Main. Die FMA hat dort ein Ersuchen mit derselben Stoßrichtung in Frankfurt eingereicht. Eine Entscheidung des Gericht wird für den 9. Juni erwartet.

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