Gegen BayernLB
Heta verliert Milliarden-Prozess
08.05.2015
Die Hypo-Abbaubank wurde zu einer milliardenschweren Rückzahlung verurteilt.
Die österreichische Abbaubank Heta muss der Bayerischen Landesbank (BayernLB) Kredite von mehr als zwei Milliarden Euro zurückzahlen. Die Heta, die früher unter dem Namen Hypo Alpe Adria eine BayernLB-Tochter war, dürfe diese Beträge trotz ihrer Notlage nicht als Eigenkapitalersatz behalten, urteilte das Landgericht München am Freitag.
Die überraschend verkündete Entscheidung bezieht sich auf Kredite von mehr als eine Milliarde Euro und mehr als eine Milliarde Schweizer Franken. Ein Teil der Klage der BayernLB werde allerdings abgewiesen, sagte Richterin Gesa Lutz.
Beide Seiten hatten bereits früher signalisiert, dass sie bei einer für sie ungünstigen Entscheidung in Berufung vor dem Oberlandesgericht München gehen.
Milliardenkredite
In dem Prozess ging es darum, ob die Heta Milliardenkredite an die Bayern zurückzahlen muss oder wegen ihrer Notlage behalten darf. Die Österreicher beriefen sich auf das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz, auf dessen Grundlage das deutsche Gericht entscheiden wollte. Nach Darstellung der Heta stellte sich später heraus, dass ihr Eigenkapital eine Quote von acht Prozent unterschritten hatte und sie damit den Kredit behalten durfte. Die BayernLB bestreitet das.
Richterin Lutz hatte bereits früher die Einschätzung geäußert, das österreichische Institut müsse beweisen, dass die Bayern von solchen unzulässigen Kapitallücken gewusst haben. Anderenfalls müsse es Milliardenkredite an die frühere Mutterbank zurückzahlen.
Heta beruft gegen Urteil von Landgericht München
Die Heta wird gegen das heutige Urteil des Landgerichts München Berufung beim OLG München einlegen. Die Abbaueinheit der früheren Hypo Alpe Adria "sieht wesentliche Teile ihrer Argumente in der Auseinandersetzung um die Anwendbarkeit des Eigenkapitalersatzgesetzes (EKEG) durch Gutachter ... und Senat ... nicht ausreichend gewürdigt" heißt es in einer ersten Reaktion der Heta.
"Wir sehen die heutige Entscheidung des Senats nur als Zwischenschritt auf dem Weg zu einer endgültigen rechtlichen Klärung. Die Heta sieht keinen Anlass, von ihrer Rechtsposition abzugehen. Es wird nun am OLG München liegen, alle vorgebrachten Argumente nach österreichischem Recht ordentlich abzuwägen" wird Vorstandsvorsitzender Sebastian Schoenaich-Carolath in einer Aussendung zitiert.
Die Heta müsse sich an die österreichischen Gesetze halten. "Gemäß unserer eingeholten Gutachten sind die gewährten Mittel als eigenkapitalersetzend im Sinne des österreichischen EKEG zu qualifizieren. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Heta sich absolut rechtskonform verhält und vermissen sowohl im vorgelegten Gutachten des deutschen Professors Peter Mülbert, Mainz, als auch im Spruch des Gerichtes eine korrekte Analyse der österreichischen Rechtslage."
Die Heta bleibe daher dabei, dass es eine Rückzahlungssperre für die Darlehen der BayernLB gibt, solange die Heta nicht saniert ist. Außerdem beharrt sie auf dem Rückforderungsanspruch der Heta gegenüber BayernLB hinsichtlich bereits geleisteter Zahlungen. Bei den vom Münchner Gericht abgewiesenen Forderungen (Widerklagen) haben einen Streitwert von 4,8 Mrd. Euro.
Schoenaich-Carolath verweist darauf, dass nach österreichischen Entscheidungen und wissenschaftlichen Stellungnahmen objektive Kriterien entscheiden, ob die Rechtsfolgen des Eigenkapitalersatzrechts (Rückzahlungssperre, Rückforderungsansprüche) ausgelöst werden. Das Mülbert-Gutachten habe hingegen auf eine "subjektive Kenntnis" einer eigenkapitalersatzrechtlichen "Krise" abgestellt und widerspreche damit "jeder bislang publizierten Rechtsmeinung in Österreich". Deshalb könne die Heta die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen.